Beglaubigte Übersetzungen für Ämter – Offizielle und anerkannte Übersetzungen für Behörden und Institutionen

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Führungszeugnis

Beantragung und Übersetzung von Führungszeugnissen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur

  • Beantragung des Führungszeugnisses
  • Apostille für das Führungszeugnis
  • Übersetzung von Führungszeugnissen für die Verwendung im Ausland

Ich bin die richtige Ansprechpartnerin, wenn Sie ihr polizeiliches Führungszeugnis ins Spanische bzw. ins Deutsche übersetzen lassen möchten.

Führungszeugnis übersetzen – offiziell anerkannte Übersetzung von Strafregisterauszügen

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis kann in Deutschland auf mehreren Wegen beantragt werden:

  • Online über das Bundesamt für Justiz (BfJ)
    Voraussetzung ist ein elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone. Den Antrag stellen Sie über das Online-Portal des BfJ: www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis

  • Vor Ort im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt
    Sie können das Führungszeugnis auch persönlich beantragen – in der Regel bei dem Bürgeramt an Ihrem Wohnsitz. Bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Dort geben Sie auch an, ob Sie ein einfaches, ein erweitertes oder ein europäisches Führungszeugnis benötigen.

  • Für Personen im Ausland
    Falls Sie im Ausland leben, können Sie das Führungszeugnis schriftlich beim Bundesamt für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Ausweises und das entsprechende Antragsformular.

 


Wann brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Ein polizeiliches Führungszeugnis wird in verschiedenen Situationen angefordert, um sicherzustellen, dass eine Person keine Vorstrafen hat. Die Übersetzung des Führungszeugnisses ist nötig, wenn es im Ausland verwendet werden soll, zum Beispiel in Spanien oder Lateinamerika.

Beispiele für Fälle, in denen ein Führungszeugnis übersetzt werden muss, sind:

Führungszeugnis für Visa und Auslandsaufenthalte

Bei der Beantragung von Visa für bestimmte Länder oder für Aufenthalte im Ausland, insbesondere in lateinamerikanischen Ländern wie Mexiko, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica, Panama, Kolumbien, Venezuela, Ecuador, Peru, Bolivien, Chile, Argentinien, Paraguay, Uruguay, Kuba, Dominikanische Republik kann die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich sein. Es muss in die spanische Sprache übersetzt und beglaubigt werden.

Führungszeugnis bei Adoptionen im Ausland

Bei internationalen Adoptionen ist es erforderlich, das Führungszeugnis in die Landessprache des Adoptionslandes zu übersetzen.

Führungszeugnisse für behördliche Genehmigungen und Lizenzen im Ausland

Wenn Sie in Spanien oder Lateinamerika eine behördliche Genehmigung oder Lizenz beantragen, kann die Vorlage einer übersetzten Version des Führungszeugnisses erforderlich sein.

Führungszeugnis für Einwanderung und Annahme der Staatsbürgerschaft

Bei Einwanderungsverfahren oder Anträgen auf Staatsbürgerschaft in einem fremden Land kann die Übersetzung des Führungszeugnisses verlangt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Land, Branche und spezifischer Situation variieren können. In vielen Fällen wird das Führungszeugnis auch im Rahmen eines Datenschutz- und Privatsphäre-Schutzes nur für einen begrenzten Zeitraum angefordert und muss dann möglicherweise erneuert werden.

 

Das europäische Führungszeugnis – wann ist es erforderlich?

Neben dem regulären Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen ein europäisches Führungszeugnis erforderlich sein. Dieses enthält zusätzlich zu den deutschen Eintragungen auch Informationen über strafrechtliche Verurteilungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Es wird insbesondere dann verlangt, wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten, eine behördliche Genehmigung beantragen oder ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen möchten.

Ein europäisches Führungszeugnis ist zwingend vorgeschrieben, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten aus EU-Mitgliedstaaten besitzen. In diesem Fall wird das europäische Führungszeugnis automatisch ausgestellt, unabhängig vom Verwendungszweck – etwa zur Vorlage bei Behörden, im Rahmen einer beruflichen Anerkennung oder zur Visa-Beantragung. Der Hintergrund: Nur so kann geprüft werden, ob auch in Ihren weiteren Herkunftsländern Eintragungen im Strafregister bestehen.

Beglaubigte Übersetzungen – Fachkundige und offiziell anerkannte Übersetzungen für wichtige Urkunden und Dokumente

Eine Apostille für das Führungszeugnis beantragen

Wenn Sie Ihr Führungszeugnis ins Spanische übersetzen lassen und in Spanien oder Lateinamerika einreichen möchten, brauchen Sie in jedem Fall eine Apostille oder Legalisation. Das gilt auch für den Fall, dass das Führungszeugnis bei einer Botschaft in Deutschland eingereicht werden soll.

Sie können die Überbeglaubigung (also die Apostille oder Legalisation) gleichzeitig mit dem Führungszeugnis oder nachträglich beantragen. Wenn Sie es gleichzeitig beantragen, werden Ihnen während des Antragsprozesses entsprechende Optionen angezeigt.

Gebühr für die Apostille

Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt 25,00 Euro pro Führungszeugnis. Diese Gebühr wird per Nachnahme erhoben und ist zusätzlich zu den Kosten des Führungszeugnisses zu entrichten.

Die Apostille per Post beantragen

Sie können die Apostille auch per Post beantragen. Dafür senden Sie Ihren Antrag zusammen mit dem Originalführungszeugnis an das Bundesamt für Justiz. Die genauen Instruktionen finden Sie auf der Webseite des BfJ.

Die Apostille vor Ort beantragen

Falls Sie sich persönlich um die Überbeglaubigung kümmern möchten, können Sie dies beim Bundesamt für Justiz in Bonn tun. Hierzu vereinbaren Sie am besten einen Termin.

Nachdem Sie die Apostille für Ihr Führungszeugnis eingeholt haben, können Sie es mir zur Übersetzung ins Spanische zusenden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder senden Sie es mir per E-Mail an info@ve-la.de zu.


Übersetzung des Führungszeugnisses

Bevor Sie das Führungszeugnis einreichen können, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen, damit das Führungszeugnis in Spanien oder Lateinamerika anerkannt wird:

1. Das Führungszeugnis beantragen

2. Die Apostille beantragen

3. Das Führungszeugnis übersetzen lassen

Wenn Ihnen das Führungszeugnis bereits vorliegt und schon über eine Apostille verfügt, können Sie es mir direkt per Mail oder über das Kontaktformular zusenden. Ich erstelle Ihnen dann ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses ins Spanische bzw. Deutsche.

Die Übersetzung stelle ich in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen fertig.


So geben Sie eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag

Sie können Ihre Übersetzung bequem online in Auftrag geben.


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Wenn Sie weitere Informationen zu Ihrem Anliegen benötigen melden Sie sich gerne bei mir.

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