
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch <> Deutsch
Führungszeugnis
Beantragung und Übersetzung von Führungszeugnissen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur
- Beantragung des Führungszeugnisses
- Apostille für das Führungszeugnis
- Übersetzung von Führungszeugnissen für die Verwendung im Ausland
Ich bin die richtige Ansprechpartnerin, wenn Sie ihr polizeiliches Führungszeugnis ins Spanische bzw. ins Deutsche übersetzen lassen möchten.

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis kann in Deutschland auf mehreren Wegen beantragt werden:
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Online über das Bundesamt für Justiz (BfJ)
Voraussetzung ist ein elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone. Den Antrag stellen Sie über das Online-Portal des BfJ: www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis -
Vor Ort im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt
Sie können das Führungszeugnis auch persönlich beantragen – in der Regel bei dem Bürgeramt an Ihrem Wohnsitz. Bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Dort geben Sie auch an, ob Sie ein einfaches, ein erweitertes oder ein europäisches Führungszeugnis benötigen. -
Für Personen im Ausland
Falls Sie im Ausland leben, können Sie das Führungszeugnis schriftlich beim Bundesamt für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Ausweises und das entsprechende Antragsformular.
Wann brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis?
Ein polizeiliches Führungszeugnis wird in verschiedenen Situationen angefordert, um sicherzustellen, dass eine Person keine Vorstrafen hat. Die Übersetzung des Führungszeugnisses ist nötig, wenn es im Ausland verwendet werden soll, zum Beispiel in Spanien oder Lateinamerika.
Beispiele für Fälle, in denen ein Führungszeugnis übersetzt werden muss, sind:
Führungszeugnis für Visa und Auslandsaufenthalte
Bei der Beantragung von Visa für bestimmte Länder oder für Aufenthalte im Ausland, insbesondere in lateinamerikanischen Ländern wie Mexiko, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica, Panama, Kolumbien, Venezuela, Ecuador, Peru, Bolivien, Chile, Argentinien, Paraguay, Uruguay, Kuba, Dominikanische Republik kann die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich sein. Es muss in die spanische Sprache übersetzt und beglaubigt werden.
Führungszeugnis bei Adoptionen im Ausland
Bei internationalen Adoptionen ist es erforderlich, das Führungszeugnis in die Landessprache des Adoptionslandes zu übersetzen.
Führungszeugnisse für behördliche Genehmigungen und Lizenzen im Ausland
Wenn Sie in Spanien oder Lateinamerika eine behördliche Genehmigung oder Lizenz beantragen, kann die Vorlage einer übersetzten Version des Führungszeugnisses erforderlich sein.
Führungszeugnis für Einwanderung und Annahme der Staatsbürgerschaft
Bei Einwanderungsverfahren oder Anträgen auf Staatsbürgerschaft in einem fremden Land kann die Übersetzung des Führungszeugnisses verlangt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Land, Branche und spezifischer Situation variieren können. In vielen Fällen wird das Führungszeugnis auch im Rahmen eines Datenschutz- und Privatsphäre-Schutzes nur für einen begrenzten Zeitraum angefordert und muss dann möglicherweise erneuert werden.
Das europäische Führungszeugnis – wann ist es erforderlich?
Neben dem regulären Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen ein europäisches Führungszeugnis erforderlich sein. Dieses enthält zusätzlich zu den deutschen Eintragungen auch Informationen über strafrechtliche Verurteilungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Es wird insbesondere dann verlangt, wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten, eine behördliche Genehmigung beantragen oder ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen möchten.
Ein europäisches Führungszeugnis ist zwingend vorgeschrieben, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten aus EU-Mitgliedstaaten besitzen. In diesem Fall wird das europäische Führungszeugnis automatisch ausgestellt, unabhängig vom Verwendungszweck – etwa zur Vorlage bei Behörden, im Rahmen einer beruflichen Anerkennung oder zur Visa-Beantragung. Der Hintergrund: Nur so kann geprüft werden, ob auch in Ihren weiteren Herkunftsländern Eintragungen im Strafregister bestehen.
