Beglaubigte Übersetzungen – Präzise, offiziell anerkannte Übersetzungen für Urkunden und wichtige Dokumente

Beglaubigte Übersetzung – amtlich anerkannt und bundesweit gültig

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für eine Behörde, ein Gericht oder eine Universität?
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin fertige ich rechtsverbindliche, offiziell anerkannte Übersetzungen an – zuverlässig, präzise und bundesweit gültig.

Meine Übersetzungen werden von Ämtern, Notaren, Gerichten und Hochschulen anerkannt.
Sie können Ihre Unterlagen bequem online übermitteln – die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie wahlweise in Papierform oder digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).


Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk einer beeidigten Übersetzerin versehen ist.
Damit wird bestätigt, dass der übersetzte Text vollständig und inhaltlich korrekt ist.

Nur vereidigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese sind durch ein deutsches Oberlandesgericht (OLG) oder Landgericht öffentlich bestellt.

Amtliche Übersetzungen werden z. B. benötigt für:

  • Standesämter: Urkundenübersetzungen (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden)

  • Gerichte und Notare: bestätigte Übersetzungen von Urteilen, Testamenten, Vollmachten, Verträgen

  • Behörden: Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Einbürgerungsunterlagen

  • Universitäten: Zeugnisse, Diplome, Abschlussdokumente


Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen oder Übersetzern angefertigt werden.
Ich verfüge über die entsprechende staatliche Ermächtigung und erfülle damit alle rechtlichen Anforderungen für die Anfertigung rechtgültiger, amtlich verwendbarer Übersetzungen.

Beglaubigte Übersetzung online – rechtssicher & papierlos

Neben der klassischen Papierfassung mit Stempel und Öse biete ich elektronisch signierte, rechtsgültige Übersetzungen an.
Diese sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen, somit rechtsgültig gemäß der EU-Verordnung (Nr. 910/2014, eIDAS) und entspricht einer handschriftlichen Unterschrift.

Ihre Vorteile:

  • sofortige Zustellung per E-Mail (PDF)
  • fälschungssicher & überprüfbar
  • gleicher rechtlicher Wert wie die Papierform
  • ideal für Online-Verfahren

Kosten einer amtlich anerkannten Übersetzung

Die Kosten hängen vom Umfang, Format und der Lesbarkeit des Dokuments ab.
Die Vergütung für Urkundenübersetzungen orientiert sich am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Dabei dient die sogenannte Normzeile (55 Anschläge - nicht zu verwechseln mit der Anzahl der Zeilen auf dem Dokument) als Grundlage. In der aktuellen Fassung des JVEG liegt die Vergütung zwischen 1,80 € und 2,10 € pro Zeile.

Der tatsächliche Preis kann abweichen:

  • Bei gut lesbaren, maschinell erstellten Texten (z. B. PDF oder Word-Datei) ist er günstiger.

  • Bei gescannten oder handschriftlichen Vorlagen liegt er entsprechend höher.

 

Für häufige Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen oder Führungszeugnisse liegen die Preise in der Regel ab 50 € zzgl. MwSt. pro Dokument.

Sie erhalten immer vorab ein unverbindliches, transparentes Angebot mit Preis und Lieferzeit.


Beglaubigte Übersetzung online beauftragen – so einfach geht’s

 

1. Dokumente zusenden

per E-Mail oder über das Kontaktformular als Scan oder gutes Foto. Originale sind in der Regel nicht erforderlich.

 

2. Angebot erhalten

werktags innerhalb weniger Stunden

 

3. Rechnung begleichen

 per Banküberweisung oder, auf Anfrage, per PayPal

 

4. Übersetzung erhalten

bequem per Post und/oder per E-Mail und elektronischer Signatur

 

Auf Wunsch ist auch ein Express-Service möglich. Sie können Ihre beglaubigte Übersetzung online beauftragen – bequem und rechtssicher von überall in Deutschland. Es ist nicht nötig, dass sie mir die Originale vorlegen.

Beeidigte Übersetzerin fertigt beglaubigte Übersetzung an – amtlich anerkannt

Apostille & Beglaubigung – wann ist sie erforderlich?

Für die amtliche Nutzung im Ausland kann eine Apostille nötig sein.
Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels auf Ihrer Urkunde.

Ich informiere Sie, ob und wann eine Apostille notwendig ist, und unterstütze Sie bei der Beantragung.
Damit Ihre Unterlagen auch international anerkannt werden.


Sprachkombinationen

Ich fertige beglaubigte Übersetzungen in mehreren Sprachkombinationen an.
Die häufigsten sind:

Beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇄ Deutsch

Beglaubigte Übersetzung Italienisch ⇄ Deutsch


Warum professionelle Übersetzer wichtig sind

Automatische Übersetzungen oder Online-Tools können für einen kurzen inhaltlichen Überblick hilfreich sein. Nur professionelle, beeidigte Übersetzer gewährleisten jedoch rechtssichere und offiziell anerkannte Übersetzungen und gewährleisten, dass der Inhalt präzise, vertraulich und rechtsgültig wiedergegeben wird.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen von Behörden, Gerichten und Notaren ohne Verzögerung anerkannt werden.


FAQ - beglaubigte Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtsverbindliche Übersetzung eines Dokuments, die von einer beeidigten oder ermächtigten Übersetzerin angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen wird.
Sie bestätigt, dass der übersetzte Text vollständig und inhaltlich richtig ist – und wird von Behörden, Gerichten und Notaren offiziell anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen erstellen.

Diese Personen sind durch ein deutsches Gericht oder – im Ausland – durch das zuständige Ministerium rechtlich ermächtigt.
So wird sichergestellt, dass die Übersetzung gerichtsfest und amtlich verwendbar ist.

In Deutschland können Sie die Beeidigung eines Übersetzers im offiziellen Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis einsehen.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn Sie ein offizielles Dokument in einer anderen Sprache vorlegen müssen – z. B. bei:

  • Standesämtern (Geburts- oder Heiratsurkunden),

  • Gerichten oder Notaren (Verträge, Vollmachten, Urteile),

  • Universitäten (Abschlusszeugnisse, Diplome),

  • Ausländerbehörden (Visa, Einbürgerung, Aufenthaltsgenehmigung).

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wie hoch sind die Kosten einer beglaubigten Übersetzung?

Die Kosten hängen vom Umfang, Format und der Lesbarkeit des Dokuments ab.
Als Orientierung dient das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das 1,80 – 2,10 € pro Normzeile vorsieht.

Für kurze Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden liegen die Preise meist ab 50 € zzgl. MwSt. pro Dokument.
Sie erhalten vorab immer ein unverbindliches Angebot.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel 2–5 Werktage bei kürzeren Dokumenten, bei längeren können es bis zu 10 Werktage sein.
Bei besonders eiligen Dokumenten ist auch ein Express-Service möglich.

Bei digitalen beglaubigten Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) entfällt die Zeit für den Postversand.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Sind digitale beglaubigte Übersetzungen gültig?

Ja. Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) sind in der gesamten EU rechtsgültig – gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS).

Sie werden jedoch noch nicht von allen Behörden anerkannt. Im Zweifel klären Sie bitte vorab, auf welchem Wege Ihre Übersetzung eingereicht werden soll.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wie erhalte ich eine Apostille oder Legalisation?

Sie erhalten die Apostille für das Ursprungsdokument bei der Behörde, die dem ausstellenden Amt übergeordnet ist.

Die Apostille für die Übersetzung erhalten Sie beim für mich zuständigen Landgericht.

Ich beantrage die Apostille auf Wunsch für Sie mit. Das Gericht schickt Ihnen die apostillierte Übersetzung dann zusammen mit einer Kostenrechnung über derzeit ca. 15 € pro Dokument zu.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Sind beglaubigte Übersetzungen bundesweit gültig?

Ja. Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer in Deutschland beeidigten Übersetzerin angefertigt wurde, ist in allen Bundesländern gültig – unabhängig davon, ob Sie in München, Frankfurt oder Berlin wohnen.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Kann ich die Dokumente online senden?

Ja. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail reicht aus.
Das Originaldokument ist nur in Ausnahmefällen erforderlich (z. B. bei Anerkennungsverfahren).
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich und DSGVO-konform behandelt.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Beglaubigte Übersetzungen und Datenschutz

 

Als beeidigte Übersetzerin bin ich gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Alle übermittelten Dokumente werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Für die Angebotserstellung benötige ich eine digitale Kopie Ihres Dokuments.
Wenn Sie besonderen Wert auf Sicherheit legen, können Sie die Datei passwortgeschützt senden und mir das Passwort separat per SMS oder telefonisch mitteilen.

Auf Wunsch kann zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.
Bei Fragen zum Datenschutz berate ich Sie gerne persönlich.

 

Beglaubigt, offiziell, bescheinigt, bestätigt?

Es werden je nach Bundesland verschiedene Begriffe verwendet:

  • bescheinigte Übersetzung
  • offizielle Übersetzung
  • beglaubigte Übersetzung
  • bestätigte Übersetzung

Es handelt sich dabei immer um das gleiche - eine offiziell anerkannte Übersetzung, die von einer beeidigten Übersetzerin oder einem beeidigten Übersetzer erstellt wurde.

Persönliche Beratung & Angebot

Sie möchten eine beglaubigte Übersetzung beauftragen oder haben Fragen zu Apostille, Preisen oder Bearbeitungszeit?
Ich berate Sie gerne persönlich und sende Ihnen Ihr Angebot – in der Regel noch am selben Tag.

Über die Übersetzerin

Verena Laouari, Dipl.-Dolmetscherin (Universität Heidelberg)
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Fachübersetzerin für Spanisch und Italienisch (OLG Hamm, LG Hannover).
Zugelassen als traductora jurada im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC).

Seit über zehn Jahren begleite ich Privatpersonen, Kanzleien und Unternehmen bei amtlichen Übersetzungen, Apostillen und internationalen Verfahren in Deutschland, Spanien und Lateinamerika.

Haben Sie weitere Fragen?

Ich freue mich über Ihre Nachricht.

  • +49 176 - 76981138