FAQ - beglaubigte Übersetzungen
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtsverbindliche Übersetzung eines Dokuments, die von einer beeidigten oder ermächtigten Übersetzerin angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen wird.
Sie bestätigt, dass der übersetzte Text vollständig und inhaltlich richtig ist – und wird von Behörden, Gerichten und Notaren offiziell anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen erstellen.
Diese Personen sind durch ein deutsches Gericht oder – im Ausland – durch das zuständige Ministerium rechtlich ermächtigt.
So wird sichergestellt, dass die Übersetzung gerichtsfest und amtlich verwendbar ist.
In Deutschland können Sie die Beeidigung eines Übersetzers im offiziellen Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis einsehen.
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Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn Sie ein offizielles Dokument in einer anderen Sprache vorlegen müssen – z. B. bei:
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Standesämtern (Geburts- oder Heiratsurkunden),
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Gerichten oder Notaren (Verträge, Vollmachten, Urteile),
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Universitäten (Abschlusszeugnisse, Diplome),
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Ausländerbehörden (Visa, Einbürgerung, Aufenthaltsgenehmigung).
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Wie hoch sind die Kosten einer beglaubigten Übersetzung?
Die Kosten hängen vom Umfang, Format und der Lesbarkeit des Dokuments ab.
Als Orientierung dient das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das 1,80 – 2,10 € pro Normzeile vorsieht.
Für kurze Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden liegen die Preise meist ab 50 € zzgl. MwSt. pro Dokument.
Sie erhalten vorab immer ein unverbindliches Angebot.
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Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
In der Regel 2–5 Werktage bei kürzeren Dokumenten, bei längeren können es bis zu 10 Werktage sein.
Bei besonders eiligen Dokumenten ist auch ein Express-Service möglich.
Bei digitalen beglaubigten Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) entfällt die Zeit für den Postversand.
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Sind digitale beglaubigte Übersetzungen gültig?
Ja. Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) sind in der gesamten EU rechtsgültig – gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS).
Sie werden jedoch noch nicht von allen Behörden anerkannt. Im Zweifel klären Sie bitte vorab, auf welchem Wege Ihre Übersetzung eingereicht werden soll.
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Wie erhalte ich eine Apostille oder Legalisation?
Sie erhalten die Apostille für das Ursprungsdokument bei der Behörde, die dem ausstellenden Amt übergeordnet ist.
Die Apostille für die Übersetzung erhalten Sie beim für mich zuständigen Landgericht.
Ich beantrage die Apostille auf Wunsch für Sie mit. Das Gericht schickt Ihnen die apostillierte Übersetzung dann zusammen mit einer Kostenrechnung über derzeit ca. 15 € pro Dokument zu.
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Sind beglaubigte Übersetzungen bundesweit gültig?
Ja. Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer in Deutschland beeidigten Übersetzerin angefertigt wurde, ist in allen Bundesländern gültig – unabhängig davon, ob Sie in München, Frankfurt oder Berlin wohnen.
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Kann ich die Dokumente online senden?
Ja. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail reicht aus.
Das Originaldokument ist nur in Ausnahmefällen erforderlich (z. B. bei Anerkennungsverfahren).
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich und DSGVO-konform behandelt.
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