beglaubigte Übersetzung Deutsch – Spanisch, Urkunde und Stempel

Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch, offiziell anerkannt

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch für ein Amt, Gericht oder Notar?

Als spezialisiertes Übersetzungsbüro für Spanisch biete ich beglaubigte Übersetzungen bundesweit an – auf Wunsch klassisch auf Papier oder digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Anerkennung in Deutschland, Spanien & Lateinamerika (ggf. mit Apostille)

  • Papierform und/oder digital als PDF mit QES

  • Zügige Bearbeitung: 2–5 Werktage, Express möglich

  • Persönliche Betreuung

Amtlich anerkannte Übersetzungen Spanisch–Deutsch aus und für spanischsprachige Länder

Ich bin

  • öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin in Deutschland (OLG Hamm, LG Hannover) und

  • zugelassene Traductora Jurada im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC).

  • beim spanischen Konsulat in Düsseldorf als offiziell ermächtigte Übersetzerin registriert

Meine Einträge finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Justiz sowie im offiziellen Register des spanischen Außenministeriums (MAEC). Dort finden Sie mich unter dem Namen „Verena Laouari“.


Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch in Deutschland

Für offizielle Zwecke (Ämter, Gerichte, Notare, Hochschulen) benötigen Sie eine Übersetzung von einer in Deutschland ermächtigten Übersetzerin.

Jede Übersetzung enthält:

  • Beglaubigungsvermerk

  • Stempel und Unterschrift,

  • feste Verbindung mit dem Original (z. B. Ösen oder elektronische Verknüpfung)

Damit ist sie bundesweit gültig, unabhängig davon, ob Sie in München, Hannover oder Berlin wohnen.

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch - Deutsch für offizielle Dokumente mit Stempel
Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch, vereidigte Übersetzerin Verena Laouari mit MAEC-Stempel

Beglaubigte Übersetzung Spanisch - Deutsch für Spanien

Als „Traductora Jurada“ bin ich in Spanien staatlich vereidigt.
Dadurch sind meine Übersetzungen dort direkt gültig – ohne Apostille oder Legalisation.

Ihre Vorteile:

  • Anerkennung durch spanische Gerichte, Notare und Universitäten

  • Nutzung für Eheschließung, Immobilienkauf, Studienaufnahme

  • auch als digitale Übersetzung mit QES möglich

 

Anerkannte Übersetzungen für Lateinamerika

In vielen lateinamerikanischen Staaten ist zusätzlich eine Haager Apostille erforderlich.
Ich unterstütze Sie bei:

  • Beratung zur Legalisation und Apostille

  • Beantragung der Apostille oder Legalisation bei der zuständigen Behörde

Die beglaubigte Übersetzung + Apostille ist dann gültig für z. B.: Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela.

Beispiel einer Apostille für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch

So einfach beauftragen Sie Ihre Spanisch-Übersetzung online

Sie können Ihre Übersetzung unkompliziert online beauftragen.

1. Dokumente senden

→ per E-Mail als Scan oder gutes Foto

2. Angebot erhalten

→ Preis & Lieferzeit direkt per Mail innerhalb weniger Stunden

3. Rechnung begleichen

→ per Überweisung oder PayPal

4. Übersetzung erhalten

→ per Post (mit Stempel & Unterschrift) oder digital mit QES


Kosten und Bearbeitungszeit

Die Kosten richten sich nach Textumfang und Lesbarkeit des Dokuments.
Als Orientierung gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): 1,80 – 2,10 € pro Normzeile.


Für Urkunden liegen die Preise meist ab 50 € + MwSt. pro Dokument. Sie erhalten vorab ein unverbindliches Angebot.

Häufig benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden für deutsche Ämter oder das spanische Konsulat
  • Scheidungsurteile und Führungszeugnisse

  • Schul- und Hochschulzeugnisse für die Anerkennung (homologación)

  • Testamente und Vollmachten für Immobilienkäufe in Spanien

  • Verträge und Gerichtsurteile

Auch professionelle beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch von Führerscheinen (Umschreibung) erstelle ich regelmäßig.


FAQ Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Was ist eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch ist eine amtlich anerkannte Übersetzung eines Dokuments in oder aus der spanischen Sprache.

Sie wird von einer beeidigten Übersetzerin in Deutschland oder einer vereidigten, in Spanien zugelassenen „Traductora Jurada“ erstellt.

Die Übersetzung enthält Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk und wird von Behörden, Notaren und Gerichten in beiden Ländern akzeptiert.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche?

Immer dann, wenn Sie ein spanisches Dokument in Deutschland vorlegen müssen – etwa bei

  • Standesämtern (spanischsprachigen Geburts- oder Heiratsurkunden),

  • Universitäten (Zeugnisse, Diplome),

  • Notaren (Vollmachten, Verträge),

  • Gerichten oder Einbürgerungsbehörden.

Auch umgekehrt – bei deutschen Dokumenten für Spanien, Mexiko, Kolumbien und allen anderen Ländern Hispanoamerikas – ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch anfertigen?

In Deutschland dürfen nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerinnen Übersetzungen mit Beglaubigung erstellen.
In Spanien ist die Bezeichnung „Traductor/a Jurado/a“ geschützt – nur Übersetzer mit Eintrag im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC) dürfen beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch anfertigen.

Ich bin in beiden Registern eingetragen und kann daher rechtsgültige Übersetzungen für beide Länder erstellen.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wird eine deutsche beglaubigte Übersetzung auch in Spanien anerkannt?

Ja – wenn sie von einer im Register des MAEC zugelassenen Traductora Jurada stammt. Übersetzungen, die von deutschen Gerichten beeidigte Übersetzer erstellt haben, werden in Spanien nicht automatisch anerkannt, es sei denn, sie werden mit einer Apostille versehen.
Die Kosten und Zeit für diesen Schritt sparen Sie dadurch, dass ich in Spanien zugelassen bin.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Akzeptieren spanische Behörden digitale Übersetzungen (QES)?

Ja, in Spanien ist es inzwischen üblich, Übersetzungen für offizielle Zwecke digital einzureichen.

Viele Behörden akzeptieren nur noch QES - kein Papier; im Einzelfall bitte vorab abklären.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Brauche ich eine Apostille für meine spanische Übersetzung – und wann ist sie erforderlich?

Für Übersetzungen, die in Spanien verwendet werden, ist keine Apostille erforderlich, sofern sie von einer vereidigten Übersetzerin (Traductora Jurada) erstellt wurden. Diese werden direkt von spanischen Behörden und Notaren anerkannt.

Für andere Länder außerhalb der EU, z. B. in Lateinamerika, wird als Überbeglaubigung meist eine Haager Apostille verlangt.

 

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Wie schnell erhalte ich eine amtliche Übersetzung Spanisch–Deutsch?

In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, abhängig vom Umfang und Format. Bei längeren Verträgen und ähnlichem können es bis zu 10 Werktage sein.
Eilige Aufträge bearbeite ich per Express-Service.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.

Brauchen Sie das Originaldokument?

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail reicht in der Regel aus. Bei bestimmten Verfahren (z. B. Anerkennung von Berufsabschlüssen) kann es Ausnahmen geben.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Wo sind Ihre Übersetzungen gültig?

Meine beglaubigten Übersetzungen sind:

  • in ganz Deutschland anerkannt

  • in Spanien offiziell gültig

  • in Lateinamerika gültig mit Apostille

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Datenschutz und Übermittlung

Ihre Dokumente werden DSGVO-konform behandelt. Sie können die Dateien passwortgeschützt senden und das Passwort separat mitteilen (z. B. per SMS).

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ist auf Wunsch möglich. Bitte nutzen Sie WhatsApp nur für den Erstkontakt.

Gültigkeit bundesweit – unabhängig vom Wohnort

Meine beglaubigten Spanisch-Übersetzungen sind deutschlandweit gültig.

Sie können Ihre Unterlagen bequem per E-Mail oder Post einsenden – der Wohnort ist für die Gültigkeit irrelevant.


Kontakt & persönliches Angebot

Senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder direkt hier über das Kontaktformular – Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel am selben Tag.

Über die Übersetzerin

Verena Laouari, Dipl.-Dolmetscherin (Universität Heidelberg), öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Italienisch (LG Hannover und OLG Hamm).

Als vereidigte Fachübersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch an, die bundesweit bei Ämtern, Gerichten und Notaren anerkannt sind.

Seit über zehn Jahren begleite ich Privatpersonen, Kanzleien und Unternehmen bei amtlichen Übersetzungen, Apostillen und internationalen Verfahren.