FAQ Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch
Was ist eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?
Eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch ist eine amtlich anerkannte Übersetzung eines Dokuments in oder aus der spanischen Sprache.
Sie wird von einer beeidigten Übersetzerin in Deutschland oder einer vereidigten, in Spanien zugelassenen „Traductora Jurada“ erstellt.
Die Übersetzung enthält Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk und wird von Behörden, Notaren und Gerichten in beiden Ländern akzeptiert.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche?
Immer dann, wenn Sie ein spanisches Dokument in Deutschland vorlegen müssen – etwa bei
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Standesämtern (spanischsprachigen Geburts- oder Heiratsurkunden),
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Universitäten (Zeugnisse, Diplome),
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Notaren (Vollmachten, Verträge),
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Gerichten oder Einbürgerungsbehörden.
Auch umgekehrt – bei deutschen Dokumenten für Spanien, Mexiko, Kolumbien und allen anderen Ländern Hispanoamerikas – ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch anfertigen?
In Deutschland dürfen nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerinnen Übersetzungen mit Beglaubigung erstellen.
In Spanien ist die Bezeichnung „Traductor/a Jurado/a“ geschützt – nur Übersetzer mit Eintrag im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC) dürfen beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch anfertigen.
Ich bin in beiden Registern eingetragen und kann daher rechtsgültige Übersetzungen für beide Länder erstellen.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Wird eine deutsche beglaubigte Übersetzung auch in Spanien anerkannt?
Ja – wenn sie von einer im Register des MAEC zugelassenen Traductora Jurada stammt. Übersetzungen, die von deutschen Gerichten beeidigte Übersetzer erstellt haben, werden in Spanien nicht automatisch anerkannt, es sei denn, sie werden mit einer Apostille versehen.
Die Kosten und Zeit für diesen Schritt sparen Sie dadurch, dass ich in Spanien zugelassen bin.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Akzeptieren spanische Behörden digitale Übersetzungen (QES)?
Ja, in Spanien ist es inzwischen üblich, Übersetzungen für offizielle Zwecke digital einzureichen.
Viele Behörden akzeptieren nur noch QES - kein Papier; im Einzelfall bitte vorab abklären.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Brauche ich eine Apostille für meine spanische Übersetzung – und wann ist sie erforderlich?
Für Übersetzungen, die in Spanien verwendet werden, ist keine Apostille erforderlich, sofern sie von einer vereidigten Übersetzerin (Traductora Jurada) erstellt wurden. Diese werden direkt von spanischen Behörden und Notaren anerkannt.
Für andere Länder außerhalb der EU, z. B. in Lateinamerika, wird als Überbeglaubigung meist eine Haager Apostille verlangt.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Wie schnell erhalte ich eine amtliche Übersetzung Spanisch–Deutsch?
In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, abhängig vom Umfang und Format. Bei längeren Verträgen und ähnlichem können es bis zu 10 Werktage sein.
Eilige Aufträge bearbeite ich per Express-Service.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2025 von Verena Laouari.
Brauchen Sie das Originaldokument?
Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail reicht in der Regel aus. Bei bestimmten Verfahren (z. B. Anerkennung von Berufsabschlüssen) kann es Ausnahmen geben.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.
Wo sind Ihre Übersetzungen gültig?
Meine beglaubigten Übersetzungen sind:
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in ganz Deutschland anerkannt
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in Spanien offiziell gültig
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in Lateinamerika gültig mit Apostille
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.