Beglaubigte Übersetzungen Italienisch – Präzise und anerkannte Übersetzungen für Behörden und Ämter

Beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch, offiziell anerkannt

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch für ein Amt, Gericht oder eine Behörde – in Deutschland oder in Italien?

Als beeidigte Übersetzerin für Italienisch fertige ich amtlich anerkannte Übersetzungen von Urkunden, Verträgen und Nachweisen an, die in beiden Ländern rechtsgültig sind – auf Wunsch in Papierform mit Stempel oder digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

Übersetzungsbüro für Italienisch - Ihre Vorteile

Seit über zehn Jahren biete ich mit meinem Übersetzungsbüro für Italienisch beglaubigte Übersetzungen an. Meine Kunden schätzen:

  • Anerkennung in Deutschland und Italien (je nach Verfahren mit und ohne Apostille)
  • Gerichtliche Beglaubigung direkt in Italien möglich
  • Digitale Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
  • Persönliche Betreuung und transparente Kosten
  • Zügige Bearbeitung (3–5 Werktage, Express auf Anfrage)

Beglaubigte Übersetzungen Italienisch–Deutsch in Deutschland

Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen angefertigt werden.

Jede Übersetzung enthält:

  • einen Beglaubigungsvermerk,

  • Stempel und Unterschrift der Übersetzerin,

  • eine feste Verbindung mit dem Original (Papier oder elektronisch).

Damit ist die Übersetzung bundesweit gültig, unabhängig vom Wohnort oder der ausstellenden Behörde.

Gerichtliche Beglaubigung in Italien

In Italien werden Übersetzungen beim zuständigen Gericht beglaubigt (traduzione giurata). Ich kann diese Beglaubigung bei Bedarf direkt in Italien über meine Partner vornehmen lassen.

In vielen Fällen genügt jedoch bereits mein deutscher Stempel, da Übersetzungen innerhalb der EU gemäß der EU-Richtlinie 2016/1191 zur gegenseitigen Anerkennung öffentlicher Urkunden grundsätzlich akzeptiert werden, so:

  • bei Verfahren mit EU-Bezug (Eheschließung, Studienzulassung, Anerkennung von Berufsqualifikationen),

  • bei Vorlage deutscher Urkunden im Rahmen von Immobilienkäufen oder Erbschaftsverfahren,

  • bei Verwaltungsakten wie Wohnsitzverlegung oder Führerscheinumtausch.

Für Sonderfälle, in denen ausdrücklich eine Gerichtsbeglaubigung in Italien verlangt wird, kann ich diese veranlassen.

Registrierung beim italienischen Konsulat Dortmund

Ich bin beim italienischen Generalkonsulat in Dortmund als beeidigte Übersetzerin registriert.
In bestimmten Fällen kann meine Unterschrift durch das Konsulat überbeglaubigt werden, falls eine zusätzliche Bestätigung der Echtheit verlangt wird.

Dies betrifft insbesondere:

  • Dokumente, die über das Konsulat nach Italien übermittelt werden (z. B. Standesamtseinträge oder Vollmachten),

  • Übersetzungen für Eintragungen im AIRE-Register,

  • Erbschafts- und Nachlassverfahren mit italienischen Beteiligten,

  • oder behördliche Anerkennungsverfahren, bei denen das Konsulat als Vermittlungsstelle agiert.

Apostille und EU-Anerkennung

Innerhalb der Europäischen Union ist eine zusätzliche Apostille in den meisten Fällen nicht erforderlich, da die gegenseitige Anerkennung öffentlicher Urkunden durch die EU-Richtlinie 2016/1191 geregelt ist.

Sollte sie dennoch verlangt werden, kümmere ich mich gerne um die Antragstellung beim zuständigen Landgericht.

 


Kosten und Bearbeitungszeit

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Lesbarkeit der Vorlage. Als Orientierung gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): 1,80 – 2,10 € pro Normzeile.

Die amtliche Übersetzung von Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse) kostet in der Regel ab 50 € + MwSt. pro Dokument.

Sie erhalten in jedem Fall vorab ein unverbindliches Angebot mit genauer Preisangabe und Lieferzeit.


So beauftragen Sie Ihre Übersetzung

Der Ablauf ist unkompliziert und kann vollständig online erfolgen.

Per E-Mail (info@ve-la.de) oder über das Kontaktformular als Scan oder gutes Foto.

Aus Datenschutzgründen empfehle ich, WhatsApp nur für den Erstkontakt zu nutzen.

kostenlos und unverbindlich,

werktags innerhalb weniger Stunden

– per Überweisung oder PayPal. Nach Zahlungseingang mache ich mich an die Arbeit.

bequem per Post und/oder per E-Mail,

pünktlich zum vereinbarten Termin


FAQ Beglaubigte Übersetzung Italienisch-Deutsch

Was ist eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch ist eine offizielle, von einer beeidigten Übersetzerin angefertigte Übersetzung, die mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen ist. Sie dient als rechtsgültige Fassung des Originaldokuments und wird von Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen Italienisch–Deutsch anfertigen?

In Deutschland dürfen nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerinnen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Ich bin sowohl in Deutschland beeidigt als auch beim italienischen Generalkonsulat in Dortmund registriert, wodurch meine Übersetzungen in beiden Ländern offiziell anerkannt werden können.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Wird eine deutsche beglaubigte Übersetzung auch in Italien anerkannt?

Ja. In vielen Fällen wird mein deutscher Stempel unmittelbar anerkannt – etwa bei Eheschließungen, Anerkennung von Studienabschlüssen oder Verwaltungsverfahren. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/1191 über die gegenseitige Anerkennung öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Wann ist eine Gerichtsbeglaubigung in Italien erforderlich?

Eine gerichtliche Beglaubigung in Italien (traduzione con giuramento) wird nur verlangt, wenn italienische Behörden oder Notare ausdrücklich eine Übersetzung mit Giuramento wünschen – zum Beispiel bei notariellen Vollmachten oder Immobiliengeschäften. Diese Beglaubigung kann ich bei Bedarf direkt in Italien veranlassen.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Wann ist eine Überbeglaubigung durch das italienische Konsulat notwendig?

In bestimmten Fällen kann meine Unterschrift zusätzlich über das italienische Generalkonsulat in Dortmund bestätigt werden. Dies betrifft etwa Übersetzungen für Konsularverfahren, Eintragungen im AIRE-Register, Nachlassangelegenheiten oder standesamtliche Mitteilungen, die über das Konsulat nach Italien gesendet werden.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Benötige ich für Italien eine Apostille auf der Übersetzung?

Für Italien in der Regel nicht, da beide Länder EU-Mitgliedstaaten sind. Eine Apostille ist nur erforderlich, wenn die Übersetzung außerhalb der Europäischen Union verwendet wird oder eine Behörde sie ausdrücklich verlangt.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Wie erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung – digital oder auf Papier?

Sie können wählen: Entweder erhalten Sie die Übersetzung in Papierform mit Stempel und Unterschrift oder digital als signiertes PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig und werden von den meisten Behörden anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch?

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit drei bis fünf Werktage. Umfangreiche Verträge oder Urkunden mit mehreren Seiten können etwas mehr Zeit beanspruchen. Für eilige Verfahren ist ein Express-Service möglich.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025 von Verena Laouari.

Kontakt & Angebot

Senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder direkt über das Kontaktformular.
Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel am selben Tag.

Über die Übersetzerin

Verena Laouari, Dipl.-Dolmetscherin (Universität Heidelberg), öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Übersetzerin für Italienisch und Spanisch (OLG Hamm, LG Hannover).

Als von deutschen Gerichten beeidigte Übersetzerin und registrierte Fachübersetzerin beim italienischen Generalkonsulat in Dortmund garantiere ich die rechtsverbindliche Qualität und Anerkennung Ihrer Übersetzungen.

Seit über zehn Jahren begleite ich Privatpersonen, Kanzleien und Unternehmen bei amtlichen Übersetzungen, Legalisierungen und internationalen Verfahren.