Spanische Geburtsurkunde beantragen und übersetzen lassen

Wenn Sie eine spanische Geburtsurkunde beantragen oder übersetzen lassen möchten – etwa für eine Eheschließung, eine Behörde oder die Anerkennung in Deutschland –, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu:

  • Beantragung der Urkunde (online oder persönlich)
  • Beglaubigte Übersetzung von spanischen Geburtsurkunden für deutsche Ämter
  • Apostille
  • Kosten der Beantragung und Übersetzung

Wie beantragt man eine Geburtsurkunde in Spanien?

Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus Spanien benötigen, können Sie diese auf verschiedenen Wegen beantragen:

Online über das spanische Justizministerium

  • Website: Ministerio de Justicia
  • Voraussetzung: Angaben zur Geburtsregistrierung wie Name, Geburtsdatum und Standesamt. Der Online-Antrag ist nur möglich, wenn Sie über ein certificado digital oder Cl@ve verfügen.

Persönlich beim zuständigen Standesamt (Registro Civil)

Sie können die Urkunde direkt beim Standesamt des Geburtsortes beantragen. Für spanische Staatsbürger ist die Beantragung in der Regel kostenfrei.

Per Post

Falls Sie sich im Ausland befinden, können Sie einen formlosen Antrag an das Standesamt Ihres Geburtsortes senden.

Über das spanische Konsulat in Deutschland

Manche spanische Konsulate bieten an, die Beantragung zu übernehmen. Wichtig: Die Konsulate selbst stellen die Geburtsurkunden in der Regel nicht aus. Manchmal verweisen sie daher direkt auf die Standesämter. Meist ist es daher aufgrund der langen Bearbeitungszeiten sinnvoller, den Antrag selbst zu stellen.


Spanische Geburtsurkunde beantragen lassen – ich übernehme das für Sie

Wenn Sie kein certificado digital besitzen oder niemanden in Spanien haben, der persönlich zum Standesamt gehen kann, übernehme ich auf Wunsch gerne die Beantragung Ihrer spanischen Geburtsurkunde für Sie.

Für die Beantragung benötige ich:

  • ein ausgefülltes Vollmachtsformular, das ich Ihnen zur Verfügung stelle
  • möglichst vollständige Angaben zur Geburt (Name, Geburtsdatum, Namen der Eltern, Band- und Seitenzahl, Standesamt usw.)

Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich Ihnen das Formular und die genauen Hinweise zur Vorgehensweise zusenden kann.


Arten spanischer Geburtsurkunden

In Spanien gibt es verschiedene Arten von Geburtsurkunden, je nach Verwendungszweck und Empfängerbehörde. Bei der Antragstellung sollte genau angegeben werden, welche Variante benötigt wird.

Beispiel einer spanischen Geburtsurkunde (Certificación literal de nacimiento)

Certificación literal de nacimiento (wörtliche Geburtsurkunde)

Dies ist die vollständige Abschrift des Eintrags aus dem Geburtenregister (Registro Civil). Sie enthält alle Daten, die in das Register eingetragen wurden – also nicht nur Name und Geburtsdatum, sondern auch Hinweise auf spätere Änderungen, Randvermerke oder Staatsangehörigkeitsvermerke. Diese Variante wird meist für Übersetzungen und behördliche Verfahren in Deutschland benötigt.

Certificación en extracto (Auszug aus der Geburtsurkunde)

Ein vereinfachter Auszug, der nur die wichtigsten Angaben (Name, Geburtsdatum, Eltern) enthält. Er genügt oft für informelle Zwecke, jedoch nicht für behördliche Anerkennungen im Ausland.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, ist das certificado literal die richtige Wahl.

Certificación plurilingüe o internacional (mehrsprachige bzw. internationale Geburtsurkunde)

Eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die auf Grundlage des Wiener Übereinkommens von 1976 ausgestellt wird. Sie ist in mehreren Sprachen (darunter Deutsch) abgefasst und wird in vielen EU-Ländern ohne Übersetzung anerkannt. Trotzdem verlangen manche deutschen Behörden in Einzelfällen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, z. B. wenn handschriftliche Zusätze, Stempel oder Randbemerkungen enthalten sind.

Apostille

Innerhalb der EU wird auf die Apostille meist verzichtet. Im Zweifel fragen Sie bitte bei ihrem Standesamt nach.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Apostillen und deren Beantragung.

Besonderheiten spanischer Geburtsurkunden

Ältere Geburtsurkunden

In den 1970er-Jahren wurden spanische Geburtsurkunden oft handschriftlich ausgestellt. Das Entziffern kann schwierig sein, daher ist es hilfreich, wenn Sie Namen und Daten vorab prüfen und gegebenenfalls erläutern. Übersetzt werden kann nur, was tatsächlich lesbar ist. Unleserliche Passagen werden entsprechend markiert („[unleserlich]“).

Oft liegt außerdem eine maschinengeschriebene Seite bei, die die Übereinstimmung der Abschrift mit der Originaleintragung im Register bestätigt.

Neuere Geburtsurkunden

Moderne Urkunden sind maschinenschriftlich und dadurch leichter lesbar. Am linken Rand finden sich häufig zusätzliche Vermerke, etwa zur Ausstellung des Familienbuchs (Libro de Familia) oder zu Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Renuncia a la Nacionalidad). Bitte scannen Sie auch die Rückseiten, da dort oft Stempel oder weitere Eintragungen stehen.


Beglaubigte Übersetzung einer spanischen Geburtsurkunde

Wenn Sie Ihre spanische Geburtsurkunde bei einer deutschen Behörde vorlegen möchten, muss sie beglaubigt übersetzt werden. Behörden akzeptieren ausschließlich Übersetzungen von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern.

Ich fertige die beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Geburtsurkunde in Deutschland an – rechtssicher, anerkannt und bundesweit gültig.

Was kostet die Übersetzung einer spanischen Geburtsurkunde?

Die Kosten hängen ab von:
– Länge und Aufbau der Urkunde (z. B. zusätzliche Randvermerke oder Stempel)
– Lesbarkeit (bei handschriftlichen Dokumenten erhöhter Aufwand)


Zur Orientierung: Die Kosten für eine 3-seitige wortgetreue Abschrift aus dem Geburtenregister (certificado literal) ohne längere Randvermerke liegen in der Regel bei ca. 80,00 € + Versand und MwSt.

Nutzen Sie mein Kontaktformular, um ein unverbindliches Angebot anzufordern. Ich sehe mir Ihre Urkunde an und nenne Ihnen das konkrete Honorar – in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Ihre Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.


Wo ist die beglaubigte Übersetzung gültig?

Meine beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Geburtsurkunde ist in ganz Deutschland gültig – unabhängig davon, wo Sie wohnen. Ich fertige die Übersetzung anhand einer gut lesbaren digitalen Kopie an und sende Ihnen die fertige Übersetzung per Einschreiben mit der Post direkt nach Hause.

Wenn Sie eine Übersetzung für andere europäische Länder benötigen, berate ich Sie gerne zu den jeweiligen Anforderungen.


FAQ - spanische Geburtsurkunde

Wie lange dauert die Ausstellung einer spanischen Geburtsurkunde?

Die Dauer variiert nach Standesamt und Antrag: In Spanien kann die Ausstellung wenige Tage (online) bis mehrere Wochen oder Monate (über die Konsulate) dauern.

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2025 von Verena Laouari.

Was kostet die Beantragung einer spanischen Geburtsurkunde?

Die spanischen Behörden stellen die Geburtsurkunde kostenlos aus. Wenn Sie mich mit der Beantragung beauftragen, berechne ich dafür 60,00 € + MwSt.

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2025 von Verena Laouari.

Kann ich die spanische Geburtsurkunde online beantragen?

Ja – über das Ministerio de Justicia ist ein Online-Antrag möglich, wenn Sie über ein gültiges certificado digital oder Cl@ve verfügen. Andernfalls sind persönliche oder postalische Wege nötig. Auf Wunsch beantrage ich die Urkunde direkt für Sie.

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2025 von Verena Laouari.

Kann ich den Antrag auf die Urkunde beauftragen lassen, wenn ich nicht persönlich erscheinen kann?

Ja – ich biete einen Dienst zur Beantragung der spanischen Geburtsurkunde an, wenn Sie z. B. kein certificado digital haben oder im Ausland leben. Sie füllen ein Vollmachtsformular aus und liefern möglichst vollständige Angaben zur Geburt, damit ich den Antrag übernehmen kann.

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2025 von Verena Laouari.

Wann ist für eine spanische Geburtsurkunde eine Apostille nötig

Für die Verwendung einer spanischen Geburtsurkunde in Deutschland ist meist keine Apostille benötigt. Dies hängt jedoch vom Standesamt und Verwendungszweck ab.

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2025 von Verena Laouari.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung der spanischen Geburtsurkunde anfertigen?

Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer erstellt werden, damit sie bei deutschen Behörden anerkannt ist.

Zuletzt aktualisiert am 04.11.2025 von Verena Laouari.

Über die Autorin

Ich bin Verena Laouari, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Spanisch, Italienisch und Deutsch (OLG Hamm, LG Hannover) sowie vom spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores) als Traductora-Intérprete Jurada anerkannt.

Ich habe mich auf beglaubigte Übersetzungen spanischer Urkunden spezialisiert – darunter Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Zeugnisse und notarielle Dokumente – und kenne die Verfahren spanischer Standesämter, Apostillenstellen und Konsulate aus der täglichen Praxis.

Verena Laouari - vereidigte Übersetzerin für spanische Urkunden