Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie, wenn Sie amtliche Unterlagen bei Behörden in anderer Sprache und in einem anderen Land vorlegen müssen.
Was genau ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine besondere Form der Übersetzung, die im Rechts- und Verwaltungsverkehr verwendet wird. Sie ist immer dann erforderlich, wenn Dokumente in einer fremden Sprache bei Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden müssen. Dieser Leitfaden erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Anerkennungsvoraussetzungen beglaubigter Übersetzungen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Dokument, das vor öffentlichen und privaten Stellen volle rechtliche Gültigkeit besitzt. Sie geht weit über eine einfache Übersetzung hinaus: Es handelt sich um ein amtlich bestätigtes Dokument, dessen Richtigkeit durch die Unterschrift und den Stempel einer allgemein beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzerin garantiert wird. Wenn Sie eine internationale Verwendung Ihrer beglaubigten Übersetzung planen, finden Sie hier weitere Informationen zu Ablauf und Anerkennung.
Wesentliche Merkmale einer beglaubigten Übersetzung
- Sie ist in Deutschland und vielen weiteren Ländern rechtlich anerkannt
- Sie wird von einer allgemein beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt
- Sie enthält die vorgeschriebene Beglaubigungsformel, einen Stempel sowie die Unterschrift
- Sie wird für zahlreiche offizielle Verfahren benötigt – etwa für Anerkennungen, Gerichtsverfahren oder Verwaltungsangelegenheiten
Unterschiede zwischen verschiedenen Bezeichnungen amtlicher Übersetzungen
Mehrere Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt. In Deutschland existieren unterschiedliche Bezeichnungen – sowohl für die Übersetzerinnen und Übersetzer („öffentlich bestellt“, „allgemein beeidigt“, „ermächtigt“, „vereidigt“) als auch für die Übersetzungen selbst („beglaubigt“, „offiziell“, „bescheinigt“, „staatlich anerkannt“). Diese Begriffe variieren je nach Bundesland und Alltagssprache, bezeichnen aber stets denselben rechtlichen Status: Eine Übersetzung, die von einer hierfür offiziell befugten Person erstellt und mit Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen wurde. Solche Übersetzungen sind bundesweit gültig und werden von allen deutschen Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt.
Rechtliche Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland
Damit eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie darf ausschließlich von einer allgemein beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem solchen Übersetzer gefertigt werden
- Sie muss die offiziell vorgeschriebene Beglaubigungsformel enthalten
- Sie benötigt die handschriftliche oder qualifizierte elektronische Unterschrift sowie den Stempel der Übersetzerin bzw. des Übersetzers
- Die jeweiligen Landesjustizverwaltungen und Gerichte regeln die genauen Anforderungen und gewährleisten die Anerkennung der Dokumente.
Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Land. Insbesondere für Spanien gelten teilweise andere Regelungen, etwa im Hinblick auf die Rolle der „Traductora Jurada“.
Rechtliche Grundlagen beglaubigter Übersetzungen in Deutschland
Die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen in Deutschland beruht nicht auf einem einheitlichen Bundesgesetz, sondern auf landesrechtlichen Regelungen sowie der gerichtlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Landesgesetze, Verordnungen und die Praxis der Gerichte und Behörden.. Die Anerkennung erfolgt bundesweit, unabhängig vom Sitz der Übersetzerin oder des Übersetzers.
Internationale Gültigkeit beglaubigter Übersetzungen
Ein wichtiger Punkt ist die Anerkennung im Ausland:
Deutsche beglaubigte Übersetzungen werden in vielen europäischen Ländern akzeptiert
In einigen Staaten gelten zusätzliche Vorgaben. Mitunter ist vorab eine Apostille oder Legalisation des Originals erforderlich. Wenn Sie eine internationale Verwendung planen, berät Sie Verena Laouari gerne zu den jeweiligen Bestimmungen des Zielstaates.
Digitale beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen können auch in elektronischer Form erstellt werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) ist eine qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.