Was ist eine beglaubigte Übersetzung? Rechtliche Grundlagen und Anerkennung

21.11.2025

Beglaubigte Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk

Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie, wenn Sie amtliche Unterlagen bei Behörden in anderer Sprache und in einem anderen Land vorlegen müssen.

Was genau ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine besondere Form der Übersetzung, die im Rechts- und Verwaltungsverkehr verwendet wird. Sie ist immer dann erforderlich, wenn Dokumente in einer fremden Sprache bei Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden müssen. Dieser Leitfaden erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Anerkennungsvoraussetzungen beglaubigter Übersetzungen.

Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Dokument, das vor öffentlichen und privaten Stellen volle rechtliche Gültigkeit besitzt. Sie geht weit über eine einfache Übersetzung hinaus: Es handelt sich um ein amtlich bestätigtes Dokument, dessen Richtigkeit durch die Unterschrift und den Stempel einer allgemein beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzerin garantiert wird. Wenn Sie eine internationale Verwendung Ihrer beglaubigten Übersetzung planen, finden Sie hier weitere Informationen zu Ablauf und Anerkennung.

 

Wesentliche Merkmale einer beglaubigten Übersetzung

  • Sie ist in Deutschland und vielen weiteren Ländern rechtlich anerkannt
  • Sie wird von einer allgemein beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt
  • Sie enthält die vorgeschriebene Beglaubigungsformel, einen Stempel sowie die Unterschrift
  • Sie wird für zahlreiche offizielle Verfahren benötigt – etwa für Anerkennungen, Gerichtsverfahren oder Verwaltungsangelegenheiten

Unterschiede zwischen verschiedenen Bezeichnungen amtlicher Übersetzungen

Mehrere Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt. In Deutschland existieren unterschiedliche Bezeichnungen – sowohl für die Übersetzerinnen und Übersetzer („öffentlich bestellt“, „allgemein beeidigt“, „ermächtigt“, „vereidigt“) als auch für die Übersetzungen selbst („beglaubigt“, „offiziell“, „bescheinigt“, „staatlich anerkannt“). Diese Begriffe variieren je nach Bundesland und Alltagssprache, bezeichnen aber stets denselben rechtlichen Status: Eine Übersetzung, die von einer hierfür offiziell befugten Person erstellt und mit Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen wurde. Solche Übersetzungen sind bundesweit gültig und werden von allen deutschen Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt.

Rechtliche Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland

Damit eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie darf ausschließlich von einer allgemein beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem solchen Übersetzer gefertigt werden
  • Sie muss die offiziell vorgeschriebene Beglaubigungsformel enthalten
  • Sie benötigt die handschriftliche oder qualifizierte elektronische Unterschrift sowie den Stempel der Übersetzerin bzw. des Übersetzers
  • Die jeweiligen Landesjustizverwaltungen und Gerichte regeln die genauen Anforderungen und gewährleisten die Anerkennung der Dokumente.

Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Land. Insbesondere für Spanien gelten teilweise andere Regelungen, etwa im Hinblick auf die Rolle der „Traductora Jurada“.

Rechtliche Grundlagen beglaubigter Übersetzungen in Deutschland

Die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen in Deutschland beruht nicht auf einem einheitlichen Bundesgesetz, sondern auf landesrechtlichen Regelungen sowie der gerichtlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Landesgesetze, Verordnungen und die Praxis der Gerichte und Behörden.. Die Anerkennung erfolgt bundesweit, unabhängig vom Sitz der Übersetzerin oder des Übersetzers.

Internationale Gültigkeit beglaubigter Übersetzungen

Ein wichtiger Punkt ist die Anerkennung im Ausland:

Deutsche beglaubigte Übersetzungen werden in vielen europäischen Ländern akzeptiert

In einigen Staaten gelten zusätzliche Vorgaben. Mitunter ist vorab eine Apostille oder Legalisation des Originals erforderlich. Wenn Sie eine internationale Verwendung planen, berät Sie Verena Laouari gerne zu den jeweiligen Bestimmungen des Zielstaates.

Digitale beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen können auch in elektronischer Form erstellt werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) ist eine qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Nur allgemein beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer eines deutschen Gerichts sind hierzu befugt. Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Zuständigkeiten und internationalen Unterschieden finden Sie im Beitrag: Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2025 von Verena Laouari.

Wann benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?

Immer dann, wenn im Rahmen eines amtlichen Verfahrens Dokumente in einer anderen Sprache eingereicht werden müssen – etwa bei Anerkennungsverfahren, Gerichtsunterlagen, Visaverfahren oder Eheschließungen mit internationalem Bezug.

Zuletzt aktualisiert am 21.11.2025 von Verena Laouari.

Haben digitale beglaubigte Übersetzungen die gleiche Gültigkeit?

Ja. Beglaubigte Übersetzungen im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur sind vollständig rechtsverbindlich, sofern alle vorgeschriebenen Elemente enthalten sind.

Zuletzt aktualisiert am 21.11.2025 von Verena Laouari.

Wie kann ich prüfen, ob ein Übersetzer offiziell befugt ist?

Die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzerinnen und Übersetzern in Deutschland kann im bundesweiten Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis überprüft werden. In dieser offiziellen Datenbank sind alle von Gerichten ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer mit ihren Sprachkombinationen und Zuständigkeiten aufgeführt.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2025 von Verena Laouari.

Muss ich das Original vorlegen?

In der Regel reicht eine gut lesbare Kopie oder ein Scan aus. Für die spätere Einreichung bei Behörden sollten Sie das Original dennoch bereithalten.

Zuletzt aktualisiert am 21.11.2025 von Verena Laouari.

Fazit

Beglaubigte Übersetzungen sind für viele amtliche und rechtliche Verfahren unverzichtbar. Ihre Anerkennung setzt voraus, dass sie von einer hierzu befugten Person erstellt und formell korrekt beglaubigt wurden. Wer die rechtlichen Anforderungen kennt, vermeidet Verzögerungen und Ablehnungen bei Behörden und Institutionen.

Weiterführende Informationen zu beglaubigten Übersetzungen Spanisch–Deutsch finden Sie hier:

Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch

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