FAQ - Spanisch-Übersetzer in Münster
Kann ich meine Dokumente online einreichen?
Ja. Ein Scan oder gutes Foto genügt – Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post oder digital signiert (QES).
Zuletzt aktualisiert am 11.11.2025 von Verena Laouari.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Für kurze Urkunden meist 3–5 Werktage, umfangreiche Dokumente bis zu 10 Tage. Express-Bearbeitung ist nach Absprache möglich.
Zuletzt aktualisiert am 11.11.2025 von Verena Laouari.
Stellt das Landgericht Münster Apostillen für Ihre Übersetzungen aus?
Ja. Meine Unterschrift und mein Stempel sind dort hinterlegt, sodass Apostillen direkt beim LG Münster beantragt werden können. Lesen Sie hier mehr zur Apostille und wann sie erforderlich ist.
Zuletzt aktualisiert am 11.11.2025 von Verena Laouari.
Gibt es besondere Anforderungen für Übersetzungen zur Anerkennung von Zeugnissen bei der Bezirksregierung Münster?
Ja. Die Bezirksregierung Münster verlangt, dass der beeidigten Übersetzerin das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorgelegt wird.
Sie können mir die beglaubigte Kopie per Post schicken oder das Original bei der persönlichen Abholung vorzeigen.
Zuletzt aktualisiert am 11.11.2025 von Verena Laouari.
Sind Ihre Übersetzungen nur in Münster gültig?
Nein, sie gelten bundesweit und – dank meiner Zulassung als Traductora Jurada – auch in Spanien. Bei Übersetzungen für Lateinamerika ist es möglich, dass eine Apostille aufgebracht werden muss. Hierzu berate ich Sie gerne.
Zuletzt aktualisiert am 11.11.2025 von Verena Laouari.