Wenn Sie in Spanien arbeiten, studieren oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, verlangen die spanischen Behörden häufig einen Nachweis über Ihre strafrechtliche Unbescholtenheit. In diesem Fall benötigen Sie ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage in Spanien.
Damit das Dokument dort anerkannt wird, reicht das deutschsprachige Original in der Regel nicht aus. Für die Verwendung bei spanischen Behörden sind meist zwei Schritte erforderlich: die Apostille auf dem Originaldokument und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Wann wird ein deutsches Führungszeugnis in Spanien verlangt?
| Verwendungszweck |
Beglaubigte Übersetzung erforderlich |
Apostille erforderlich |
Vorlage bei |
| Arbeitsaufnahme |
Ja |
In der Regel ja |
Arbeitgeber / Behörde |
| Aufenthaltsverfahren |
Ja |
In der Regel ja |
Ausländerbehörde in Spanien |
| Einbürgerung |
Ja |
In der Regel ja |
Spanische Behörden |
| Anerkennung von Berufsabschlüssen |
Ja |
Häufig ja |
Zuständige Kammer / Ministerium |
Ob im konkreten Fall eine Apostille notwendig ist, entscheidet die spanische Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen. Deutschland und Spanien sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, sodass die Echtheit des Dokuments durch eine Apostille bestätigt werden kann.
Was ist das Führungszeugnis?
Das deutsche Dokument heißt Führungszeugnis und wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Es bescheinigt, ob Eintragungen im Bundeszentralregister vorliegen.
Für die Verwendung im Ausland wird in der Regel das sogenannte „Belegart O“ oder ein behördliches Führungszeugnis beantragt. Welche Variante erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren in Spanien ab.
Reihenfolge: Apostille und Übersetzung
Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
- Beantragung des Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz oder über das zuständige Bürgeramt
- Einholung der Apostille bei der zuständigen deutschen Behörde
- Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische
- Einreichung von Original, Apostille und Übersetzung bei der spanischen Stelle.
Maßgeblich ist, dass die Apostille Bestandteil des übersetzten Dokuments ist, sofern sie verlangt wird.
Häufige Fehler bei der Vorlage in Spanien
In der Praxis kommt es immer wieder zu Verzögerungen, weil:
- keine Apostille eingeholt wurde
- eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung eingereicht wurde
- das Dokument älter als drei oder sechs Monate ist
- die falsche Art des Führungszeugnisses beantragt wurde
Da viele spanische Behörden formale Anforderungen streng prüfen, ist eine korrekte Vorbereitung entscheidend.
Wenn Sie ein deutsches Führungszeugnis in Spanien verwenden möchten, ist es wichtig, die formalen Anforderungen frühzeitig zu klären. Eine korrekt ausgestellte Apostille und eine formgerechte beglaubigte Übersetzung sorgen dafür, dass Ihr Antrag ohne unnötige Rückfragen bearbeitet werden kann.
Hier finden Sie Informationen zur beglaubigten Übersetzung Ihres Führungszeugnisses ins Spanische.