Führungszeugnis für Spanien

von Verena Laouari

Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz

Wenn Sie in Spanien arbeiten, studieren oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, verlangen die spanischen Behörden häufig einen Nachweis über Ihre strafrechtliche Unbescholtenheit. In diesem Fall benötigen Sie ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage in Spanien.

Damit das Dokument dort anerkannt wird, reicht das deutschsprachige Original in der Regel nicht aus. Für die Verwendung bei spanischen Behörden sind meist zwei Schritte erforderlich: die Apostille auf dem Originaldokument und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.

Wann wird ein deutsches Führungszeugnis in Spanien verlangt?

Verwendungszweck Beglaubigte Übersetzung erforderlich Apostille erforderlich Vorlage bei
Arbeitsaufnahme Ja In der Regel ja Arbeitgeber / Behörde
Aufenthaltsverfahren Ja In der Regel ja Ausländerbehörde in Spanien
Einbürgerung Ja In der Regel ja Spanische Behörden
Anerkennung von Berufsabschlüssen Ja Häufig ja Zuständige Kammer / Ministerium

 

Ob im konkreten Fall eine Apostille notwendig ist, entscheidet die spanische Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen. Deutschland und Spanien sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, sodass die Echtheit des Dokuments durch eine Apostille bestätigt werden kann.

Was ist das Führungszeugnis?

Das deutsche Dokument heißt Führungszeugnis und wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Es bescheinigt, ob Eintragungen im Bundeszentralregister vorliegen.

Für die Verwendung im Ausland wird in der Regel das sogenannte „Belegart O“ oder ein behördliches Führungszeugnis beantragt. Welche Variante erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren in Spanien ab.

Reihenfolge: Apostille und Übersetzung

Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  • Beantragung des Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz oder über das zuständige Bürgeramt
  • Einholung der Apostille bei der zuständigen deutschen Behörde
  • Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische
  • Einreichung von Original, Apostille und Übersetzung bei der spanischen Stelle.

Maßgeblich ist, dass die Apostille Bestandteil des übersetzten Dokuments ist, sofern sie verlangt wird.

Häufige Fehler bei der Vorlage in Spanien

In der Praxis kommt es immer wieder zu Verzögerungen, weil:

  • keine Apostille eingeholt wurde
  • eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung eingereicht wurde
  • das Dokument älter als drei oder sechs Monate ist
  • die falsche Art des Führungszeugnisses beantragt wurde

Da viele spanische Behörden formale Anforderungen streng prüfen, ist eine korrekte Vorbereitung entscheidend.

Häufige Fragen zum Führungszeugnis für Spanien

Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?

Spanische Behörden verlangen in der Regel ein Dokument, das nicht älter als drei bis sechs Monate ist.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026 von Verena Laouari.

Muss ich zuerst apostillieren oder zuerst übersetzen?

Es wird zunächst das Original mit Apostille versehen und anschließend vollständig übersetzt.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026 von Verena Laouari.

Reicht eine einfache Übersetzung?

Nein. Für behördliche Verfahren in Spanien wird üblicherweise eine beglaubigte Übersetzung verlangt.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026 von Verena Laouari.

Wird eine digitale Übersetzung akzeptiert?

Meistens ja. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Behörde ab. In manchen, seltenen Verfahren wird weiterhin eine physische Fassung mit Originalunterschrift verlangt.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026 von Verena Laouari.

Wenn Sie ein deutsches Führungszeugnis in Spanien verwenden möchten, ist es wichtig, die formalen Anforderungen frühzeitig zu klären. Eine korrekt ausgestellte Apostille und eine formgerechte beglaubigte Übersetzung sorgen dafür, dass Ihr Antrag ohne unnötige Rückfragen bearbeitet werden kann.

Hier finden Sie Informationen zur beglaubigten Übersetzung Ihres Führungszeugnisses ins Spanische.

Dieser Artikel wurde verfasst von Verena Laouari, beeidigte Übersetzerin für Spanisch–Deutsch und Italienisch–Deutsch sowie professionelle Dolmetscherin.

Sie ist seit 2012 tätig und durch das Landgericht Hannover ermächtigt.

Zurück