FAQ Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder in Spanien vereidigte Übersetzerin. Sie bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und wird von Behörden offiziell anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.
Wann brauche ich eine Apostille?
Eine Apostille ist dann erforderlich, wenn Ihre beglaubigte Übersetzung in einem Land außerhalb der EU verwendet werden soll – z. B. in Lateinamerika. In Spanien ist bei Übersetzungen durch eine „Traductora Jurada“ keine Apostille notwendig. Ich berate Sie gerne zur konkreten Anforderung.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Nur öffentlich bestellte bzw. ermächtigte Übersetzer in Deutschland oder vereidigte Übersetzer (traductores jurados) in Spanien dürfen offiziell beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Ich bin in beiden Ländern zugelassen.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.
Wird meine beglaubigte Übersetzung auch in Spanien anerkannt?
Ja. Als vom spanischen Außenministerium (MAEC) vereidigte Übersetzerin werden meine Übersetzungen in Spanien von Behörden, Gerichten und Notariaten anerkannt – auch ohne zusätzliche Apostille.
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Kann ich die Übersetzung digital erhalten?
Ja. Ich biete beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) als PDF per E-Mail an. Diese digitale Form ist in Deutschland und Spanien rechtsgültig gemäß eIDAS-Verordnung.
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Wie schnell erhalte ich meine Übersetzung?
In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, je nach Umfang. Bei besonders eiligen Fällen biete ich nach Rücksprache einen Express-Service an.
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Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Preise richten sich nach Textmenge und Formatierungsaufwand. Dieser kann, abhängig davon, ob es sich um ein digital lesbares Dokument oder z.B. einen Scan eines alten, handschriftlichen Dokuments handelt, stark variieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich einen Blick auf das Dokument werfen muss. Sie erhalten in jedem Fall vorab ein unverbindliches Angebot.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.
Brauchen Sie das Originaldokument?
Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail reicht in der Regel aus. Bei bestimmten Verfahren (z. B. Anerkennung von Berufsabschlüssen) kann es Ausnahmen geben.
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.
Wo sind Ihre Übersetzungen gültig?
Meine beglaubigten Übersetzungen sind:
-
in ganz Deutschland anerkannt
-
in Spanien offiziell gültig
-
in Lateinamerika gültig mit Apostille
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Kann ich Ihnen die Unterlagen auch per WhatsApp schicken?
Bitte nutzen Sie WhatsApp nur für den Erstkontakt. Für die Übermittlung sensibler Daten empfehle ich E-Mail mit passwortgeschütztem PDF.
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