Beglaubigte Übersetzungen für Ämter – Offizielle und anerkannte Übersetzungen für Behörden und Institutionen

Beglaubigte Übersetzungen

Spanisch <> Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch - Deutsch

Ich übersetze

  • Dokumente in spanischer Sprache ins Deutsche
  • Dokumente in deutscher Sprache ins Spanische

Ich erstelle Übersetzungen für Deutschland, Spanien und die lateinamerikanischen Länder - nach den Vorgaben des jeweiligen Landes.

 

Beglaubigte Übersetzung für Deutschland

Deutsche Behörden akzeptieren nur Übersetzungen, die von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer erstellt wurden.

In einem gesetzlich vorgegebenen Vermerk bescheinige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Ich stempele und unterschreibe sie.

 

Beglaubigte Übersetzungen für Spanien

Ich bin auch in Spanien offiziell zugelassene Übersetzerin.

Möchten Sie Ihre Übersetzung in Spanien einreichen, müssen Sie deshalb keine zusätzliche Überbeglaubigung (Apostille) einholen.

 

Beglaubigte Übersetzungen für Lateinamerika

Ist Ihre Übersetzung für Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kuba, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay oder Venezuela bestimmt, ist meist eine Überbeglaubigung (Apostille nötig).

Ich beantrage die Apostille auf Wunsch für Sie.

 


Beglaubigte Übersetzung für Spanisch in Auftrag geben

Sie können Ihre Übersetzung unkompliziert und schnell online beauftragen.

  • 1. Dokumente per E-Mail zusenden
  • 2. Angebot erhalten
  • 3. Rechnung begleichen
  • 4. Übersetzung per Post und/oder E-Mail erhalten

Versandformen

Postversand

  • ab 5,00 €
  • als Standardbrief oder per Einschreiben
  • Lieferung an Wunschadresse
  • 1-3 Werktage innerhalb Deutschlands

E-Mail

  • ab 5,00 €
  • rechtsgültig mit qualifizierter elektronischer Signatur
  • papierlos und schnell

Expressversand

  • auf Anfrage
  • per DHL Express oder per Kurier
  • national und international

Formelle Anforderungen an die Übersetzungen

Deutschland

 

Die Übersetzung muss einen Beglaubigungsvermerk enthalten, in dem der Übersetzer bestätigt, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist. Zudem müssen die Übersetzungen mit dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers versehen werden. Die Übersetzung und eine Kopie des Originals sind durch Ösen untrennbar miteinander zu verbinden.

Spanien

In Spanien müssen beglaubigte Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer (traductor jurado) erstellt werden, der vom spanischen Außenministerium (MAEC) zugelassen ist. Sie können die entsprechende Registernummer des Übersetzers in der offiziellen Datenbank überprüfen.

Auch für Spanien gelten Formvorschriften: Die Übersetzung ist mit Unterschrift und Stempel zu versehen, eine Kopie des Originals ist anzuhängen. Das gilt auch für elektronisch signierte Übersetzungen.

 

Anforderungen an Dokumente

Bitte senden Sie Ihr PDF oder gutes Foto per E-Mail. Dieses wird ausgedruckt und an die Übersetzung angeheftet.

Aus Datenschutzgründen empfehle ich, WhatsApp nur für den Erstkontakt zu verwenden.

Das Zusenden von Originalen ist in der Regel nicht erforderlich.

Noch Fragen?

 

Auf dieser Seite beantworte ich häufig gestellte Fragen zur Bearbeitungszeit, zu den Kosten und zum Ablauf.

Hier finden Sie Informationen, wie lange eine beglaubigte Übersetzung in der Regel dauert, welche Faktoren den Preis beeinflussen und wie der gesamte Prozess von der Auftragsvergabe bis zur Lieferung der fertigen Übersetzung abläuft.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Wenn Sie mit mir über Ihren konkreten Fall sprechen möchten, schreiben Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich gerne an.