
Beglaubigte Übersetzungen
Spanisch <> Deutsch
Beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇄ Deutsch
Als beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch und Deutsch–Spanisch an – offiziell anerkannt in Deutschland, Spanien und vielen Ländern Lateinamerikas.
Offiziell anerkannte Übersetzungen von einer beeidigten Übersetzerin
Als in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin sowie vom spanischen Außenministerium (MAEC) zugelassene Übersetzerin (Traductora Jurada) sind meine Übersetzungen international anerkannt.
Meine Einträge finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Justiz sowie im offiziellen Register des spanischen Außenministeriums (MAEC). Dort finden Sie mich unter dem Namen „Verena Laouari“.
Beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden
Für alle amtlichen und behördlichen Zwecke in Deutschland benötigen Sie eine Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer oder einer ermächtigten Übersetzerin.
Ich versehe jede Übersetzung mit:
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Beglaubigungsvermerk (gesetzlich vorgeschriebene Formulierung),
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Stempel und Unterschrift,
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sowie einer festen Verbindung mit dem Original (z. B. durch Ösen).
Diese beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig – unabhängig davon, wo Sie wohnen (Münster, Berlin, Hannover, München, etc.).


Beglaubigte Übersetzungen für Spanien
Ich bin als vereidigte Übersetzerin (Traductora Jurada) in das offizielle Register des spanischen Außenministeriums (MAEC) eingetragen.
Ihre Vorteile:
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Übersetzungen sind in ganz Spanien direkt gültig – ohne zusätzliche Apostille oder Legalisation.
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Anerkannt durch spanische Behörden, Gerichte, Notariate und Universitäten.
Auch elektronisch signierte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) sind in Spanien zulässig. Sie erhalten auf Wunsch eine digitale PDF-Version.
Beglaubigte Übersetzungen für Lateinamerika
Für viele Länder Lateinamerikas benötigen Sie zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Haager Apostille.
Ich unterstütze Sie bei diesem Prozess:
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Beantragung der Apostille bei der zuständigen Behörde
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Beratung zur Legalisation, falls die Apostille nicht ausreicht (z. B. für Kuba oder Dominikanische Republik)
Die beglaubigte Übersetzung + Apostille ist dann gültig für z. B.:
Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela.

So einfach beauftragen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung
Sie können Ihre Übersetzung unkompliziert und schnell online beauftragen.
1. Dokumente senden
Schicken Sie mir Ihr Dokument per E-Mail (als Scan oder gut lesbares Foto).
2. Angebot erhalten
Ich sende Ihnen ein verbindliches Angebot mit Preis und Lieferfrist.
3. Übersetzung erhalten
Nach Zahlungseingang beginne ich mit der Arbeit. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung:
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per Post (inkl. Stempel, Unterschrift, gebunden)
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und/oder als rechtsgültiges PDF mit QES
Versandarten und Zustellung
Postversand
Expressversand
Formelle Anforderungen an die Übersetzungen
Deutschland
Spanien
In Spanien müssen beglaubigte Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer (traductor jurado) erstellt werden, der vom spanischen Außenministerium (MAEC) zugelassen ist. Sie können die entsprechende Registernummer des Übersetzers in der offiziellen Datenbank überprüfen.
Auch für Spanien gelten Formvorschriften: Die Übersetzung ist mit Unterschrift und Stempel zu versehen, eine Kopie des Originals ist anzuhängen. Das gilt auch für elektronisch signierte Übersetzungen.
Anforderungen an Ihre Dokumente
Ein PDF oder ein gutes Foto genügt. Aus Datenschutzgründen empfehle ich, WhatsApp nur für den Erstkontakt zu verwenden.
Das Zusenden von Originalen ist in der Regel nicht erforderlich.
FAQ Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder in Spanien vereidigte Übersetzerin. Sie bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und wird von Behörden offiziell anerkannt.
Wann brauche ich eine Apostille?
Eine Apostille ist dann erforderlich, wenn Ihre beglaubigte Übersetzung in einem Land außerhalb der EU verwendet werden soll – z. B. in Lateinamerika. In Spanien ist bei Übersetzungen durch eine „Traductora Jurada“ keine Apostille notwendig. Ich berate Sie gerne zur konkreten Anforderung.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Nur öffentlich bestellte bzw. ermächtigte Übersetzer in Deutschland oder vereidigte Übersetzer (traductores jurados) in Spanien dürfen offiziell beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Ich bin in beiden Ländern zugelassen.
Wird meine beglaubigte Übersetzung auch in Spanien anerkannt?
Ja. Als vom spanischen Außenministerium (MAEC) vereidigte Übersetzerin werden meine Übersetzungen in Spanien von Behörden, Gerichten und Notariaten anerkannt – auch ohne zusätzliche Apostille.
Kann ich die Übersetzung digital erhalten?
Ja. Ich biete beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) als PDF per E-Mail an. Diese digitale Form ist in Deutschland und Spanien rechtsgültig gemäß eIDAS-Verordnung.
Wie schnell erhalte ich meine Übersetzung?
In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, je nach Umfang. Bei besonders eiligen Fällen biete ich nach Rücksprache einen Express-Service an.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Preise richten sich nach Textmenge und Formatierungsaufwand.
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ab 1,80 € netto / Normzeile (Deutsch)
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ab 0,22 € netto / Wort (Spanisch)
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oder pauschal ab ca. 45 € netto / Seite
Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot.
Brauchen Sie das Originaldokument?
Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail reicht in der Regel aus. Bei bestimmten Verfahren (z. B. Anerkennung von Berufsabschlüssen) kann es Ausnahmen geben.
Wo sind Ihre Übersetzungen gültig?
Meine beglaubigten Übersetzungen sind:
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in ganz Deutschland anerkannt
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in Spanien offiziell gültig
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in Lateinamerika gültig mit Apostille
Kann ich Ihnen die Unterlagen auch per WhatsApp schicken?
Bitte nur für den Erstkontakt. Für die Übermittlung sensibler Daten empfehle ich E-Mail mit passwortgeschütztem PDF.
Noch Fragen? Persönliche Beratung & Kontakt
Jetzt unverbindlich anfragen – ich berate Sie gerne persönlich.
Senden Sie mir Ihre Unterlagen einfach per E-Mail oder rufen Sie mich an. In der Regel erhalten Sie Ihr Angebot noch am selben Tag.

Gültigkeit bundesweit – unabhängig vom Wohnort
Beglaubigte Übersetzungen sind deutschlandweit gültig – ganz gleich, ob Sie die Übersetzung in Münster, Dortmund, Hannover, Berlin, München, Leipzig oder einer anderen Stadt benötigen.
Sie können Ihre Unterlagen bequem per E-Mail oder Post einsenden – der Wohnort spielt für die Gültigkeit keine Rolle.