Beglaubigte Übersetzungen für Ämter – Offizielle und anerkannte Übersetzungen für Behörden und Institutionen

Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch, offiziell anerkannt

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇄ Deutsch?
Als beeidigte Übersetzerin in Deutschland und vereidigte „Traductora Jurada“ in Spanien fertige ich rechtsgültige Übersetzungen an – anerkannt von Behörden, Gerichten, Notaren und Universitäten in beiden Ländern.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Anerkennung in Deutschland, Spanien & Lateinamerika (ggf. mit Apostille)

  • Papierform und/oder digital als PDF mit QES

  • Zügige Bearbeitung: 2–5 Werktage, Express möglich

  • Persönliche Betreuung

Offiziell anerkannte Übersetzungen von einer vereidigten Übersetzerin

Ich bin:

  • allgemein beeidigte Übersetzerin in Deutschland

  • zugelassene Traductora Jurada im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC)

Meine Übersetzungen werden so international anerkannt.

Meine Einträge finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Justiz sowie im offiziellen Register des spanischen Außenministeriums (MAEC). Dort finden Sie mich unter dem Namen „Verena Laouari“.


Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch in Deutschland

Für alle amtlichen Zwecke benötigen Sie eine Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer oder einer ermächtigten Übersetzerin.

Ich versehe jede Übersetzung mit:

  • Beglaubigungsvermerk (gesetzlich vorgeschriebene Formulierung),

  • Stempel und Unterschrift,

  • sowie einer festen Verbindung mit dem Original (z. B. durch Ösen).

Diese beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig – unabhängig davon, wo Sie wohnen (Münster, Berlin, Hannover, München, etc.).

Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Fachgerechte und rechtsgültige Übersetzungen für offizielle Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch - Spanisch für Spanien

Ich bin als vereidigte Übersetzerin (Traductora Jurada) in das offizielle Register des spanischen Außenministeriums (MAEC) eingetragen.

Ihre Vorteile:

  • direkt in ganz Spanien gültig – ohne zusätzliche Apostille oder Legalisation.

  • anerkannt von Gerichten, Behörden, Notaren, Universitäten

  • auch als digitale Übersetzung mit QES möglich

 

Beglaubigte Übersetzungen für Lateinamerika

In vielen Ländern Lateinamerikas reicht die beglaubigte Übersetzung allein nicht aus. Zusätzlich benötigen Sie eine Haager Apostille.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Beratung zur Legalisation und Apostille

  • Beantragung der Apostille oder Legalisation bei der zuständigen Behörde

Die beglaubigte Übersetzung + Apostille ist dann gültig für z. B.:
Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela.

Apostille für Übersetzungen – Offizielle Bestätigung für die Gültigkeit von Übersetzungen im Ausland

So einfach beauftragen Sie Ihre Übersetzung

Sie können Ihre Übersetzung unkompliziert online beauftragen.

1. Dokumente senden

→ per E-Mail als Scan oder gutes Foto

2. Angebot erhalten

→ Preis & Lieferzeit direkt per Mail

3. Übersetzung erhalten

→ per Post (mit Stempel & Unterschrift)
→ oder digital mit QES als PDF


Versandarten und Zustellung

Postversand

  • ab 5,00 €
  • als Standardbrief oder per Einschreiben
  • Lieferung an Wunschadresse
  • 1-3 Werktage innerhalb Deutschlands

E-Mail

  • ab 5,00 €
  • rechtsgültig mit qualifizierter elektronischer Signatur
  • papierlos und schnell

Expressversand

  • auf Anfrage
  • per DHL Express oder per Kurier
  • national und international

FAQ Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder in Spanien vereidigte Übersetzerin. Sie bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und wird von Behörden offiziell anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Wann brauche ich eine Apostille?

Eine Apostille ist dann erforderlich, wenn Ihre beglaubigte Übersetzung in einem Land außerhalb der EU verwendet werden soll – z. B. in Lateinamerika. In Spanien ist bei Übersetzungen durch eine „Traductora Jurada“ keine Apostille notwendig. Ich berate Sie gerne zur konkreten Anforderung.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nur öffentlich bestellte bzw. ermächtigte Übersetzer in Deutschland oder vereidigte Übersetzer (traductores jurados) in Spanien dürfen offiziell beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Ich bin in beiden Ländern zugelassen.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Wird meine beglaubigte Übersetzung auch in Spanien anerkannt?

Ja. Als vom spanischen Außenministerium (MAEC) vereidigte Übersetzerin werden meine Übersetzungen in Spanien von Behörden, Gerichten und Notariaten anerkannt – auch ohne zusätzliche Apostille.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Kann ich die Übersetzung digital erhalten?

Ja. Ich biete beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) als PDF per E-Mail an. Diese digitale Form ist in Deutschland und Spanien rechtsgültig gemäß eIDAS-Verordnung.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Wie schnell erhalte ich meine Übersetzung?

In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, je nach Umfang. Bei besonders eiligen Fällen biete ich nach Rücksprache einen Express-Service an.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Preise richten sich nach Textmenge und Formatierungsaufwand. Dieser kann, abhängig davon, ob es sich um ein digital lesbares Dokument oder z.B. einen Scan eines alten, handschriftlichen Dokuments handelt, stark variieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich einen Blick auf das Dokument werfen muss. Sie erhalten in jedem Fall vorab ein unverbindliches Angebot.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Brauchen Sie das Originaldokument?

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail reicht in der Regel aus. Bei bestimmten Verfahren (z. B. Anerkennung von Berufsabschlüssen) kann es Ausnahmen geben.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Wo sind Ihre Übersetzungen gültig?

Meine beglaubigten Übersetzungen sind:

  • in ganz Deutschland anerkannt

  • in Spanien offiziell gültig

  • in Lateinamerika gültig mit Apostille

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Kann ich Ihnen die Unterlagen auch per WhatsApp schicken?

Bitte nutzen Sie WhatsApp nur für den Erstkontakt. Für die Übermittlung sensibler Daten empfehle ich E-Mail mit passwortgeschütztem PDF.

 

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2025 von Verena Laouari.

Häufig benötigte beglaubigte Übersetzungen (Spanisch ⇄ Deutsch)

Ich übersetze häufig u. a.:

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden

  • Scheidungsurteile, Führungszeugnisse

  • Schul- & Hochschulzeugnisse

  • Erbscheine, Testamente, Vollmachten

  • Verträge, notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente

Formelle Anforderungen an die Übersetzungen

Deutschland

 

Die Übersetzung muss einen Beglaubigungsvermerk enthalten, in dem der Übersetzer bestätigt, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist. Zudem müssen die Übersetzungen mit dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers versehen werden. Die Übersetzung und eine Kopie des Originals sind durch Ösen untrennbar miteinander zu verbinden.

Spanien

In Spanien müssen beglaubigte Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer (traductor jurado) erstellt werden, der vom spanischen Außenministerium (MAEC) zugelassen ist. Sie können die entsprechende Registernummer des Übersetzers in der offiziellen Datenbank überprüfen.

Auch für Spanien gelten Formvorschriften: Die Übersetzung ist mit Unterschrift und Stempel zu versehen, eine Kopie des Originals ist anzuhängen. Das gilt auch für elektronisch signierte Übersetzungen.

 


Anforderungen an Ihre Dokumente

Ein PDF oder ein gutes Foto genügt. Aus Datenschutzgründen empfehle ich, WhatsApp nur für den Erstkontakt zu verwenden.

Das Zusenden von Originalen ist in der Regel nicht erforderlich.


Noch Fragen? Persönliche Beratung & Kontakt

Jetzt unverbindlich anfragen – ich berate Sie gerne persönlich.

Senden Sie mir Ihre Unterlagen einfach per E-Mail oder rufen Sie mich an. In der Regel erhalten Sie Ihr Angebot noch am selben Tag.

Gültigkeit bundesweit – unabhängig vom Wohnort

Beglaubigte Übersetzungen sind deutschlandweit gültig – ganz gleich, ob Sie die Übersetzung in Münster, Dortmund, Hannover, Berlin, München, Leipzig oder einer anderen Stadt benötigen.

Sie können Ihre Unterlagen bequem per E-Mail oder Post einsenden – der Wohnort spielt für die Gültigkeit keine Rolle.


Über die Übersetzerin

Verena Laouari, Dipl.-Dolmetscherin (Universität Heidelberg), öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Italienisch (OLG Hannover).

Als vereidigte Fachübersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch an, die bundesweit bei Ämtern, Gerichten und Notaren anerkannt sind.

Ich bin außerdem durch das spanische Außenministerium (MAEC) als traductora jurada zugelassen – damit sind meine Übersetzungen auch in Spanien rechtsgültig.

Seit über zehn Jahren unterstütze ich Privatpersonen, Kanzleien und Unternehmen bei amtlichen Übersetzungen, Apostillen und anderen Verfahren in Deutschland, Spanien und Lateinamerika.