Beeidigter Übersetzer Spanisch – amtlich anerkannte Übersetzungen

Sie suchen einen beeidigten oder vereidigten Übersetzer Spanisch ⇄ Deutsch?
Als in Deutschland allgemein beeidigte Übersetzerin und in Spanien vom Außenministerium (MAEC) vereidigte „Traductora Jurada“ fertige ich rechtsgültige Übersetzungen an – anerkannt von Behörden, Gerichten, Notaren und Universitäten.


Unterschied: beeidigter, vereidigter oder ermächtigter Übersetzer

Viele Begriffe meinen dasselbe – einen amtlich anerkannten Übersetzer:

  • Deutschland: „öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer“, oft auch „ermächtigter Übersetzer"

  • Spanien: „traductor jurado“ oder „traductor oficial“, beide Bezeichnungen stehen für Übersetzer, die vom Außenministerium (MAEC) zugelassen sind

In jedem Land gibt es nur eine offizielle Form der Zulassung, auch wenn in der Alltagssprache unterschiedliche Begriffe verwendet werden.

Ob Sie also nach einem beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer für Spanisch suchen – gemeint ist immer eine offiziell zugelassene Person, deren Übersetzungen rechtsgültig und von Behörden anzuerkennen sind.

Meine offiziellen Zulassungen

  • allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch in Deutschland (OLG Hamm sowie LG Hannover)

  • vereidigte „Traductora Jurada de alemán“ im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC)

  • damit doppelt anerkannt: in Deutschland und in Spanien

 

Die Einträge sind online überprüfbar:

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Justiz

offizielles Register des spanischen Außenministeriums


Wofür benötigen Sie einen beeidigten Übersetzer Spanisch?

Für alle offiziellen Dokumente, die Ämtern oder Behörden vorgelegt werden sollen. Zum Beispiel:

  • Geburts- und Heiratsurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Schul- und Hochschulzeugnisse
  • Führungszeugnisse und Ausweise
  • Testamente, Erbscheine, Vollmachten
  • Gerichtsurteile und Verträge
  • Arbeitsverträge und Bescheinigungen des Arbeitgebers
  • Aufenthaltstitel, Meldebescheinigungen
  • Notarielle Urkunden (z. B. Kaufverträge, Vollmachten)
  • Handelsregisterauszüge und Gesellschaftsverträge

Vorteile für Sie

  • Rechtsgültig in Deutschland, Spanien & vielen Ländern Lateinamerikas (ggf. mit Apostille)

  • Auf Papier oder digital (QES)

  • Zügige Bearbeitung: 2–5 Werktage, Express möglich

  • Direkter Kontakt: keine Agentur, sondern persönliche Betreuung


FAQ: Beeidigter / vereidigter Übersetzer Spanisch

Unterschied zwischen beeidigt und vereidigt?

  • In Deutschland: „beeidigt", "verdeidigt“ oder „ermächtigt“

  • In Spanien: „traductor jurado“

  • Beide Bezeichnungen bedeuten: amtlich anerkannt, die Übersetzungen sind offiziell gültig.

 

Sind Übersetzungen auch in Spanien gültig?

Ja. Als vereidigte „Traductora Jurada“ bin ich im offiziellen Register des MAEC eingetragen.

 

Brauche ich eine Apostille?

Für die Übersetzung gilt:

  • Für Deutschland: nein

  • Für Spanien: nein

  • Lateinamerika: oft ja → ich berate Sie zum Verfahren.

Für das Ursprungsdokument ist es möglich, dass Sie eine Apostille benötigen.


Jetzt beeidigten Übersetzer Spanisch beauftragen

Schicken Sie mir Ihr Dokument bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular (als Scan oder Foto).
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag ein Angebot mit Preis und Lieferzeit.


Nach Begleichung der Rechnung erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung:

  • per Post (mit Stempel & Unterschrift)

  • oder digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Bundesweiter Service

Stuttgart, Münster, Düsseldorf, Hannover, Dortmund - Ihre beglaubigte Übersetzung können Sie von überall aus beauftragen, auch aus dem Ausland.

Sie erhalten sie bequem per Post und/oder per E-Mail.