Beeidigter Übersetzer Spanisch – amtlich anerkannte Übersetzungen
Sie suchen einen beeidigten oder vereidigten Übersetzer Spanisch ⇄ Deutsch?
Als in Deutschland allgemein beeidigte Übersetzerin und in Spanien vom Außenministerium (MAEC) vereidigte „Traductora Jurada“ fertige ich rechtsgültige Übersetzungen an – anerkannt von Behörden, Gerichten, Notaren und Universitäten.
Unterschied: beeidigter, vereidigter oder ermächtigter Übersetzer
Viele Begriffe meinen dasselbe – einen amtlich anerkannten Übersetzer:
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Deutschland: „öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer“, oft auch „ermächtigter Übersetzer"
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Spanien: „traductor jurado“ oder „traductor oficial“, beide Bezeichnungen stehen für Übersetzer, die vom Außenministerium (MAEC) zugelassen sind
In jedem Land gibt es nur eine offizielle Form der Zulassung, auch wenn in der Alltagssprache unterschiedliche Begriffe verwendet werden.
Ob Sie also nach einem beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer für Spanisch suchen – gemeint ist immer eine offiziell zugelassene Person, deren Übersetzungen rechtsgültig und von Behörden anzuerkennen sind.
Meine offiziellen Zulassungen
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allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch in Deutschland (OLG Hamm sowie LG Hannover)
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vereidigte „Traductora Jurada de alemán“ im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC)
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damit doppelt anerkannt: in Deutschland und in Spanien
Die Einträge sind online überprüfbar:
Wofür benötigen Sie einen beeidigten Übersetzer Spanisch?
Für alle offiziellen Dokumente, die Ämtern oder Behörden vorgelegt werden sollen. Zum Beispiel: