
Die ISO-Norm bei
beglaubigten Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm – was ist das?
Einige deutsche Behörden weisen in ihren Anforderungen darauf hin, dass beglaubigte Übersetzungen „nach ISO-Norm“ anzufertigen seien. Das sorgt bei Antragstellerinnen und Antragstellern häufig für Verunsicherung: Welche ISO-Norm ist gemeint? Und ist eine solche Norm überhaupt notwendig?
In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter dieser Anforderung steckt, in welchen Fällen eine ISO-Norm tatsächlich eine Rolle spielt – und was wirklich entscheidend ist, damit Ihre beglaubigte Übersetzung anerkannt wird.
Vorab: Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Wenn Sie ein amtliches oder offizielles Dokument in einer anderen Sprache – etwa Spanisch oder Italienisch – in Deutschland verwenden möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
Diese darf ausschließlich von einer in Deutschland öffentlich bestellten oder gerichtlich ermächtigten Übersetzerin bzw. einem Übersetzer angefertigt werden. Sie enthält:
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eine inhaltlich getreue Wiedergabe des Originals,
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einen Beglaubigungsvermerk,
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Stempel und
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Unterschrift.
Solche Übersetzungen sind rechtsverbindlich und werden von allen deutschen Behörden anerkannt – eine ISO-Zertifizierung spielt hier keine Rolle.
Was hat es mit der „ISO-Norm“ auf sich?
In manchen Fällen – insbesondere bei internationalen Verfahren – fordern Behörden eine Übersetzung „nach ISO-Norm“. Dabei handelt es sich jedoch oft um eine unscharfe oder verallgemeinernde Formulierung, die nicht direkt auf beglaubigte Übersetzungen zutrifft.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine ISO-Norm, die für die Beglaubigung von Übersetzungen ins Deutsche vorgeschrieben ist.
Welche ISO-Normen könnten gemeint sein?
In der Praxis beziehen sich solche Hinweise meist auf folgende Normen:
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ISO 9: Transliteration kyrillischer Schriftzeichen
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ISO 7098: Umschrift chinesischer Schriftzeichen
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weitere ISO-Standards zur Umschrift nicht-lateinischer Schriftsysteme
Diese Normen regeln, wie fremdsprachige Schriftzeichen in das lateinische Alphabet übertragen werden – zum Beispiel in Pässen, Geburtsurkunden oder amtlichen Dokumenten aus Ländern wie Russland, China oder arabischsprachigen Staaten.
Für viele Sprachen wie Spanisch, Italienisch, Französisch oder Englisch ist eine solche Norm nicht relevant, da sie ohnehin das lateinische Alphabet verwenden.
Wann sind ISO-Normen überhaupt relevant?
In bestimmten Kontexten – meist außerhalb des üblichen Verwaltungsverfahrens – kann die Einhaltung einer ISO-Transliterationsnorm gefordert sein, etwa:
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bei der Umschrift von Namen aus dem Russischen, Arabischen oder Chinesischen
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in Reisepässen mit nicht-lateinischen Schriftzeichen
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bei internationalen Patent- oder Gerichtsverfahren
In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die ISO-Vorgaben zur Umschrift anzuwenden. Bei spanischen oder italienischen Dokumenten ist dies, wie erwähnt, jedoch nicht erforderlich.
Wird eine Übersetzung auch ohne ISO-Norm anerkannt?
Ja – beglaubigte Übersetzungen werden von deutschen Behörden auch ohne ISO-Hinweis anerkannt, sofern sie:
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von einer in Deutschland ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt wurden
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die formalen Anforderungen erfüllen: Beglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift und inhaltliche Genauigkeit
Die ISO-Normen zur Transliteration betreffen nicht den rechtlichen Status oder die Gültigkeit einer Übersetzung – sondern nur die formale Umschrift nicht-lateinischer Zeichen.
Fazit: Keine „ISO-Übersetzung“ – aber eine beglaubigte
Wenn Sie ein offizielles Dokument aus dem Spanischen, Italienischen oder einer anderen Sprache übersetzen lassen möchten, benötigen Sie keine spezielle ISO-Zertifizierung, sondern lediglich eine beglaubigte Übersetzung durch eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer.
Diese Übersetzungen erfüllen alle rechtlichen Anforderungen – und werden von deutschen Behörden anerkannt.

Was tun bei Unsicherheiten?
Falls Ihnen die Behörde dennoch mitteilt, dass eine Übersetzung „nach ISO-Norm“ verlangt werde, empfiehlt es sich, die genauen Anforderungen schriftlich anzufordern oder diese dem Übersetzer vorzulegen.
Häufig genügt eine Erläuterung, dass die Übersetzung gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde – was für eine behördliche Anerkennung in aller Regel ausreicht.