Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Fachgerechte und rechtsgültige Übersetzungen für offizielle Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen werden, im Gegensatz zu einfachen Übersetzungen, offiziell anerkannt und können für Behörden, Gerichte und andere Institutionen verwendet werden. Sie werden von beeidigten Übersetzern angefertigt, die mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen.


Beglaubigte Übersetzung online beauftragen

Sie können Ihre beglaubigte Übersetzung in wenigen Schritten online beauftragen.

 

1. Dokumente zusenden

per E-Mail oder über das Kontaktformular

 

2. Angebot erhalten

werktags innerhalb weniger Stunden

 

3. Rechnung begleichen

 

4. Übersetzung erhalten

bequem per Post und/oder per E-Mail und elektronischer Signatur

 


Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Wie lange dauert es, bis ich meine Übersetzung erhalte?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang und Komplexität des Dokuments:

  • Standard-Urkunden (wenige Seiten): 3-5 Werktage ab Zahlungseingang
  • Umfangreichere Urkunden oder Verträge: 5-15 Werktage ab Zahlungseingang

Im Angebot erhalten Sie die genaue aktuelle Bearbeitungszeit. Für dringende Fälle biete ich Expressübersetzungen an.

Wann muss meine Übersetzung beglaubigt werden?

Wenn Sie die Übersetzung Ämtern, Gerichten und anderen Behörden vorlegen möchten. Das ist bei Urkunden fast immer der Fall.

 

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten hängen von der Textmenge und dem Formatierungsaufwand ab. Für ein konkretes Angebot muss ich einen Blick auf Ihre Dokumente werfen. Bitte senden Sie mir diese per E-Mail oder das Kontaktformular zu. Ich erstelle zügig ein unverbindliches Angebot.

Ich bin zur Verschwiegenheit und behandle Ihre Unterlagen streng vertraulich.

 

Muss ich Ihnen das Original vorlegen?

Meistens nicht, nein. In den allermeisten Fällen wird die Übersetzung auf der Grundlage eines Scans erstellt. Nur in wenigen Ausnahmefällen, insbesondere bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, verlangen Behörden die Vorlage beglaubigter Kopien der Originaldokumente. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie unsicher sind, was auf Ihren Fall zutrifft.

 

Beglaubigt, offiziell, bescheinigt, bestätigt?

Es werden je nach Bundesland verschiedene Begriffe verwendet:

  • bescheinigte Übersetzung
  • offizielle Übersetzung
  • beglaubigte Übersetzung
  • bestätigte Übersetzung

Es handelt sich dabei immer um das gleiche - eine offiziell anerkannte Übersetzung.

Digitale beglaubigte Übersetzungen

Ich biete beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) an. Die Übersetzungen werden damit rechtssicher elektronisch unterzeichnet und zu versendet.

Eine digital beglaubigte Übersetzung mehrere zahlreiche Vorteile:

  • Sie können das Dokument bequem an mehrere Empfänger senden.
  • Die digitale Version lässt sich einfach speichern und zu einem späteren Zeitpunkt erneut versenden.
  • Sie ist ideal, wenn die Zeit knapp ist oder die Übersetzung ohnehin auf elektronischem Wege eingereicht werden soll.

Wenn Sie eine digital beglaubigte Übersetzung wünschen, sprechen Sie mich gerne an.

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Beglaubigte Übersetzungen und Datenschutz

 

Als ermächtigte Übersetzerin habe ich mich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sämtliche Daten behandle ich streng vertraulich. Auf Wunsch können wir zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.

Für die Erstellung eines Angebots benötige ich vorab eine digitale Version des Dokuments zur Ansicht. Wenn Sie besonderen Wert auf zusätzlichen Schutz legen, können Sie mir die Datei passwortgeschützt zusenden und das Passwort separat, beispielsweise per SMS oder telefonisch, übermitteln.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wann brauche ich eine Apostille oder Legalisation?

Eine beglaubigte Übersetzung muss legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden, wenn sie in einem lateinamerikanischen Land verwendet werden soll – allerdings ist dies nicht in jedem Fall nötig. Im Zweifel ist es ratsam, sich bei der zuständigen Stelle zu erkundigen.

Erstellen Sie beglaubigte Kopien?

Übersetzer können und dürfen keine beglaubigten Kopien von Dokumenten erstellen.

Beglaubigte Kopien, die die Echtheit eines Originals bestätigen, können Sie bei einem Notar, bei der ausstellenden Behörde und in den meisten Bürgerämtern anfordern.

 

Haben Sie weitere Fragen?

Ich freue mich über Ihre Nachricht.

  • +49 176 - 76981138