
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch <> Deutsch
Hannover
Beglaubigte Übersetzungen für Spanisch in Hannover
Ich übersetze
Fachgerechte und rechtsgültige Übersetzungen offizieller Dokumente
Als vom Landgericht Hannover öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch fertige ich beglaubigte Übersetzungen an, die bundesweit bei Ämtern und Behörden anerkannt sind.
Von meinem Büro aus sende ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung bequem per Post und/oder digital signiert per E-Mail zu. Auf Wunsch ist auch eine persönliche Abholung möglich.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Exemplar benötigen, sende ich Ihnen dieses gerne zu – auch Jahre später.

So beauftragen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung
Die Beauftragung funktioniert unkompliziert – ganz ohne Besuch vor Ort:
Bearbeitungszeiten für beglaubigte Übersetzungen
Für kürzere Urkunden wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden, Zeugnisse, Führungszeugnisse oder notarielle Erklärungen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 3–5 Werktage.
Bei umfangreicheren Unterlagen wie Verträgen oder Gerichtsdokumenten kann der Zeitaufwand bis zu 10 Werktage betragen.
Die konkrete Lieferzeit stimme ich individuell mit Ihnen ab – Eilaufträge sind nach Absprache ebenfalls möglich.

Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen – nach Zielstaat
Deutschland
Beglaubigte Übersetzungen müssen vollständig und korrekt sein und mit einem Vermerk, Stempel und Unterschrift versehen werden. Übersetzung und Ausgangsdokument werden fest miteinander verbunden (z. B. durch Heftung oder Ösen).
Spanien
In Spanien müssen Übersetzungen von einem staatlich vereidigten Übersetzer (traductor jurado) ausgeführt sein, der beim Außenministerium (MAEC) registriert ist. Auch digital signierte Übersetzungen müssen eine Kopie des Originals enthalten.
Lateinamerika
Für viele Länder in Lateinamerika ist zusätzlich eine Apostille erforderlich. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die rechtliche Befugnis des Übersetzers.
Meine Daten sind beim Landgericht Hannover hinterlegt, das bei Bedarf Apostillen für meine Übersetzungen ausstellen kann.
Muss ich Ihnen das Original vorbeibringen?
Nein – für die meisten Übersetzungsaufträge genügt ein gut lesbares Foto oder ein PDF Ihres Dokuments.
Bitte senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Datenschutz ist mir wichtig: Für die erste Kontaktaufnahme ist auch WhatsApp möglich – bitte senden Sie Dokumente jedoch bevorzugt per E-Mail.
Beglaubigte Übersetzungen für Behörden in Hannover
Behörden verlangen meist eine beglaubigte Übersetzung mit Unterschrift, Stempel und formellem Vermerk. Ich unterstütze Sie mit fachgerechten Übersetzungen, die den Anforderungen von Standesämtern, Gerichten oder der Ausländerbehörde in Hannover gerecht werden.
Für das Standesamt Hannover
Wenn Sie z. B. heiraten möchten oder eine Namensänderung ansteht, werden häufig beglaubigte Übersetzungen von Heirats-, Geburtsurkunden oder Ledigkeitsbescheinigungen benötigt. Ausländische Urkunden müssen für die Anerkennung durch das Standesamt entsprechend übersetzt sein.
Für das Amtsgericht oder Landgericht
Übersetzungen von Gerichtsunterlagen, Testamenten, Erbscheinen oder notariellen Vollmachten müssen in beglaubigter Form eingereicht werden, wenn sie in einer Fremdsprache vorliegen. Ich übernehme diese Übersetzungen fachlich präzise und formgerecht.
Für die Ausländerbehörde Hannover
Bei Einbürgerungsanträgen, Visaverfahren oder der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind beglaubigte Übersetzungen ein Muss – etwa für Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen oder Arbeitsverträge. Ich übersetze Ihre Unterlagen zuverlässig und rechtskonform.
Bundesweit gültige beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen durch eine in Deutschland beeidigte Übersetzerin sind in allen Bundesländern rechtswirksam – egal, ob Sie sie in Hannover, Berlin, Dortmund, Leipzig oder München benötigen. Sie können Ihre Unterlagen bequem online einreichen, der Wohnort spielt für die Gültigkeit keine Rolle.
Persönliche Beratung
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie in welcher Form übersetzen lassen müssen, berate ich Sie gerne persönlich.
Kontaktieren Sie mich per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch – ich helfe Ihnen gern weiter.
