Beglaubigte Übersetzungen Spanisch <> Deutsch

Köln

Beglaubigte Übersetzungen für Spanisch in Köln

Ich fertige offizielle Übersetzungen in folgenden Sprachrichtungen an:

  • Spanischsprachige Dokumente ins Deutsche
  • Deutschsprachige Dokumente ins Spanische

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch für Köln und Umgebung

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung vom Spanischen ins Deutsche oder umgekehrt?

Ich bin öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache und unterstütze Sie gerne bei der Übersetzung Ihrer offiziellen Dokumente.

 

Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Fachgerechte und rechtsgültige Übersetzungen für offizielle Dokumente

So läuft der Übersetzungsprozess ab

  • 1. Sie senden mir Ihre Unterlagen eingescannt per E-Mail oder als Foto
  • 2. Ich prüfe die Unterlagen und nenne Ihnen Preis und Bearbeitungsdauer
  • 3. Nach Zahlungseingang fertige ich die Übersetzung an
  • 4. Sie erhalten die Übersetzung per Post und/oder E-Mail mit elektronischer Signatur

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten hängen von Umfang, Format und Komplexität der Dokumente ab.

Sie erhalten von mir vorab ein transparentes Angebot.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

Für kürzere Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden, Zeugnisse, Führungszeugnisse oder notarielle Erklärungen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 3 bis 5 Werktage.

Bei umfangreicheren Unterlagen, etwa Verträgen oder gerichtlichen Schriftstücken, kann sie bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen.

Die genaue Lieferzeit stimme ich mit Ihnen ab – eine Expresslieferung ist nach Absprache ebenfalls möglich.

Brauchen Sie das Originaldokument?

Für die meisten Übersetzungsaufträge reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan Ihres Dokuments aus.

Bitte übermitteln Sie Ihre Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Der Schutz Ihrer Daten hat für mich höchste Priorität: Für die erste Kontaktaufnahme können Sie auch WhatsApp nutzen – bitte senden Sie Dokumente jedoch bevorzugt per E-Mail.

Beglaubigte Übersetzungen – Fachgerechte, offiziell anerkannte Übersetzungen für Dokumente und Urkunden

Welche Ämter in Köln fordern beglaubigte Übersetzung an?

In vielen Situationen fordern Behörden in Köln beglaubigte Übersetzungen an – beglaubigt, das heißt mit Stempel, Unterschrift und dem offiziellen Vermerk einer ermächtigten Übersetzerin oder eines ermächtigen Übersetzers. Ich stelle sicher, dass Ihre Unterlagen den formalen Anforderungen entsprechen.

Für das Standesamt in Köln

Für Eheschließungen, Geburtsanzeigen oder Namensänderungen benötigen Sie oft Übersetzungen von Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder Ledigkeitsbescheinigungen. Die Originale müssen dabei vollständig und korrekt ins Deutsche übertragen sein, damit sie anerkannt werden.

Bei den Kölner Gerichten

Gerichtsunterlagen in einer Fremdsprache – etwa Testamente, Vollmachten oder Erbscheine – müssen in beglaubigter Form vorgelegt werden. Ich sorge für eine fachlich präzise und formgerechte Übersetzung, wie sie vom Amts- oder Landgericht Köln verlangt wird.

Für die Ausländerbehörde Köln

Ob Visum, Einbürgerung oder Anerkennung von Berufsqualifikationen: Die Ausländerbehörde Köln fordert in der Regal beglaubigte Übersetzungen – etwa von Führungszeugnissen, Studiennachweisen, Arbeitsverträgen oder Meldebescheinigungen. Ich begleite Sie zuverlässig bei diesen Anliegen.


Nicht aus Köln?

Kein Problem – meine Übersetzungen sind deutschlandweit gültig und werden dahin geschickt, wo Sie sie brauchen - per Post oder digital mit elektronischer Signatur, zum Beispiel auch nach Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Hannover, Münster, München und viele weitere Städte.


Persönliche Beratung

Falls Sie unsicher sind, welche Dokumente übersetzt und in welcher Form beglaubigt werden müssen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Sie erreichen mich per E-Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch – ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.